1. Was ist eine DiPA?
Eine Digitale Pflegeanwendung (DiPA) ist eine App oder browserbasierte Anwendung, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Pflegealltag unterstützt. Sie soll die Selbstständigkeit fördern, einer Verschlimmerung entgegenwirken oder den Pflegealltag besser organisierbar machen.
Der Rechtsrahmen steht seit dem DVPMG (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz) von 2021. DiPAs sind im SGB XI verankert (§§ 40a, 40b, 78a).
Selbstständigkeit fördern
Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, kognitive Stimulation – Fähigkeiten erhalten und verbessern.
Verschlimmerung vorbeugen
Sturzprävention, Ernährungsunterstützung, Medikamenten-Erinnerung – Risiken minimieren.
Pflegealltag organisieren
Dokumentation, Terminplanung, Abstimmung zwischen Angehörigen und Pflegedienst.
Angehörige entlasten
Seit 2026 (BEEP): Entlastung pflegender Angehöriger wird erstmals als pflegerischer Nutzen anerkannt.
Wer kann DiPAs nutzen? Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause gepflegt werden. Seit dem BEEP-Gesetz auch pflegende Angehörige selbst.
2. DiPA vs. DiGA – der Unterschied
💡 Gut zu wissen
Pflegebedürftige können sowohl DiPAs als auch DiGAs nutzen – die eine ersetzt die andere nicht. DiGAs helfen bei Krankheiten (z.B. Depressions-App), DiPAs bei der Pflege selbst (z.B. Sturzprävention). Beide werden vom BfArM geprüft, aber aus unterschiedlichen Töpfen finanziert.
3. Was zahlt die Pflegekasse?
| Leistung | Betrag (ab 01.01.2026) | Hinweis |
|---|---|---|
| DiPA-Nutzung | Bis zu 40 €/Monat | Für die App/Anwendung selbst |
| Ergänzende Unterstützung | Bis zu 30 €/Monat | Hilfe durch ambulanten Pflegedienst bei der Nutzung |
| Gesamt möglich | Bis zu 70 €/Monat | DiPA + Unterstützungsleistung zusammen |
Vorher (bis 31.12.2025): Insgesamt max. 53 €/Monat für DiPA und Unterstützung zusammen. Das neue Modell trennt die Budgets und erhöht so die Gesamtsumme auf bis zu 70 €.
Wichtig: Mehrkosten, die über den Erstattungsbetrag hinausgehen, muss der Versicherte selbst tragen. Die Pflegekasse bewilligt zunächst für 6 Monate, danach unbefristet wenn die Nutzung nachgewiesen wird.
4. So beantragen Sie eine DiPA
DiPA im Verzeichnis prüfen
Ist die gewünschte Anwendung im BfArM DiPA-Verzeichnis gelistet? Nur gelistete DiPAs werden von der Pflegekasse erstattet.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Formloser Antrag per Brief, E-Mail oder über das Online-Portal der Pflegekasse. Kein ärztliches Rezept nötig. Bevollmächtigte können den Antrag für Pflegebedürftige stellen.
Pflegekasse bewilligt (max. 6 Monate)
Die Erstbewilligung ist auf maximal 6 Monate befristet. In dieser Zeit prüft die Kasse, ob die DiPA tatsächlich genutzt wird und ihren Zweck erfüllt.
Unbefristete Bewilligung
Fällt die Prüfung positiv aus, wird die Bewilligung automatisch unbefristet verlängert – ohne neuen Antrag.
📌 Praxis-Tipp
Sie müssen die Kosten zunächst selbst vorstrecken und dann bei der Pflegekasse einreichen (Erstattungsprinzip). Heben Sie alle Belege auf. Manche Kassen bieten auch Direktabrechnung mit dem Hersteller an – fragen Sie nach.
5. Zulassung: Warum es so lange dauert
Der Rechtsrahmen steht seit 2022. Das BfArM hat ein Antragsportal, Prüfkriterien und einen Leitfaden veröffentlicht. Trotzdem: Null zugelassene DiPAs in über 3 Jahren. Warum?
Hohe Anforderungen
Datenschutz (BfDI-Prüfung), IT-Sicherheit (BSI-Prüfung), Interoperabilität, Barrierefreiheit – die technischen Hürden sind enorm.
Nutzennachweis
Hersteller müssen den pflegerischen Nutzen wissenschaftlich nachweisen. Das erfordert Studien – teuer und zeitaufwändig für Start-ups.
Unklare Vergütung
Max. 40 €/Monat pro Nutzer ist für viele Geschäftsmodelle zu wenig, um die Entwicklungs- und Zulassungskosten zu rechtfertigen.
Komplexer Prozess
Das Antragsverfahren ist aufwändig. Der letzte bekannte Versuch (Lindera) führte zu Vorwürfen gegen das BfArM und beschäftigte den Bundestag.
6. BEEP-Gesetz: Was sich 2026 ändert
Das BEEP-Gesetz soll den Knoten lösen. Die wichtigsten Änderungen für DiPAs:
🔓 Neues Erprobungsverfahren
Hersteller können eine vorläufige Aufnahme ins Verzeichnis beantragen – bis zu 12 Monate, ohne den vollen Nutzennachweis. In dieser Zeit sammeln sie Daten für den endgültigen Nachweis. Das ist der entscheidende Durchbruch: Es senkt die Eintrittsbarriere massiv.
👨👩👧 Angehörige als Zielgruppe
Erstmals wird die Entlastung pflegender Angehöriger als pflegerischer Nutzen anerkannt. Das öffnet den Markt für eine völlig neue Kategorie von Apps: Organisationstools, Stressbewältigung, Beratungs-Apps für Angehörige.
💶 Getrennte Budgets
40 € für die DiPA + 30 € für Unterstützung statt bisher 53 € für beides zusammen. Hersteller haben einen klaren Vergütungsrahmen, Pflegedienste einen Anreiz zur Unterstützung.
7. Was könnten DiPAs leisten?
Noch gibt es keine zugelassenen DiPAs – aber die Anwendungsbereiche sind vom Gesetzgeber klar definiert:
Gedächtnistraining
Kognitive Übungen für Menschen mit beginnender Demenz. Individuell angepasst, Fortschritte messbar.
Sturzprävention
Bewegungsübungen mit Anleitung, Gleichgewichtstraining, Risikobewertung. Besonders relevant: 30% aller Pflegebedürftigen stürzen jährlich.
Pflegeorganisation
Terminplanung, Medikamenten-Erinnerung, Abstimmung zwischen Angehörigen, Pflegedienst und Arzt in einer App.
Ernährungsunterstützung
Trinkprotokolle, Mangelernährungs-Screening, individuelle Ernährungspläne bei Schluckstörungen oder Diabetes.
Angehörigen-Entlastung
Stressbewältigung, Selbstfürsorge-Tools, Pflegeberatung per Chat, Vernetzung mit anderen Angehörigen.
Pflegedokumentation
Vereinfachte Dokumentation für Angehörige: Pflegetagebuch, Symptom-Tracking, Vorbereitung auf MD-Begutachtungen.
8. Infos für Hersteller
Für Entwickler und Unternehmen, die eine DiPA auf den Markt bringen möchten:
| Ressource | Beschreibung |
|---|---|
| BfArM DiPA-Seite | Offizielle Informationen, Leitfaden, Prüfkriterien |
| DiPA-Antragsportal | Elektronisches Portal für Zulassungsanträge |
| Kontakt BfArM | dipa@bfarm.de · Tel: +49 228 99 307-5989 (Mo–Fr 9–11 Uhr) |
| Innovationsbüro BfArM | Individuelle Beratung zu DiPA, Antragstellung, Nutzennachweis |
| DiPAV (Verordnung) | Regelt das Antragsverfahren und die Anforderungen im Detail |
📌 Tipp: Erprobung nutzen
Das neue BEEP-Erprobungsverfahren erlaubt eine vorläufige Aufnahme für bis zu 12 Monate. Nutzen Sie diese Zeit, um reale Nutzungsdaten zu sammeln. Die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit gelten aber auch für die Erprobung – frühzeitige Abstimmung mit BfDI und BSI empfohlen.
9. Häufige Fragen
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