Digitale Pflege

DiPA-Guide 2026

Digitale Pflegeanwendungen: Was sie sind, was sie kosten, wie man sie beantragt – und warum es noch keine gibt. Der komplette Überblick.

Stand: Februar 2026

DiPA-Verzeichnis: Noch leer (Stand Februar 2026)

Obwohl der gesetzliche Rahmen seit 2022 steht und das BEEP-Gesetz die Hürden gesenkt hat, ist bisher keine einzige DiPA im BfArM-Verzeichnis gelistet. Durch die neue Erprobungszulassung werden die ersten DiPAs im Laufe von 2026 erwartet. Diese Seite wird aktualisiert, sobald es Neuigkeiten gibt.

1. Was ist eine DiPA?

Eine Digitale Pflegeanwendung (DiPA) ist eine App oder browserbasierte Anwendung, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Pflegealltag unterstützt. Sie soll die Selbstständigkeit fördern, einer Verschlimmerung entgegenwirken oder den Pflegealltag besser organisierbar machen.

Der Rechtsrahmen steht seit dem DVPMG (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz) von 2021. DiPAs sind im SGB XI verankert (§§ 40a, 40b, 78a).

🧠

Selbstständigkeit fördern

Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, kognitive Stimulation – Fähigkeiten erhalten und verbessern.

🛡️

Verschlimmerung vorbeugen

Sturzprävention, Ernährungsunterstützung, Medikamenten-Erinnerung – Risiken minimieren.

📋

Pflegealltag organisieren

Dokumentation, Terminplanung, Abstimmung zwischen Angehörigen und Pflegedienst.

❤️

Angehörige entlasten

Seit 2026 (BEEP): Entlastung pflegender Angehöriger wird erstmals als pflegerischer Nutzen anerkannt.

Wer kann DiPAs nutzen? Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause gepflegt werden. Seit dem BEEP-Gesetz auch pflegende Angehörige selbst.

2. DiPA vs. DiGA – der Unterschied

📱 DiPA – Pflegeanwendung
SGB XI (Pflegeversicherung)
Direkt bei Pflegekasse beantragen
Kein Rezept nötig
Bis zu 40 €/Monat
Pflege, Alltag, Angehörige
BfArM DiPA-Verzeichnis
Noch keine zugelassen
💊 DiGA – Gesundheitsanwendung
SGB V (Krankenversicherung)
Arzt oder Psychotherapeut verordnet
Rezept oder Kassengenehmigung
Kosten voll erstattet
Therapie, Diagnose, Krankheit
BfArM DiGA-Verzeichnis
60+ zugelassene DiGAs

💡 Gut zu wissen

Pflegebedürftige können sowohl DiPAs als auch DiGAs nutzen – die eine ersetzt die andere nicht. DiGAs helfen bei Krankheiten (z.B. Depressions-App), DiPAs bei der Pflege selbst (z.B. Sturzprävention). Beide werden vom BfArM geprüft, aber aus unterschiedlichen Töpfen finanziert.

3. Was zahlt die Pflegekasse?

Leistung Betrag (ab 01.01.2026) Hinweis
DiPA-Nutzung Bis zu 40 €/Monat Für die App/Anwendung selbst
Ergänzende Unterstützung Bis zu 30 €/Monat Hilfe durch ambulanten Pflegedienst bei der Nutzung
Gesamt möglich Bis zu 70 €/Monat DiPA + Unterstützungsleistung zusammen

Vorher (bis 31.12.2025): Insgesamt max. 53 €/Monat für DiPA und Unterstützung zusammen. Das neue Modell trennt die Budgets und erhöht so die Gesamtsumme auf bis zu 70 €.

Wichtig: Mehrkosten, die über den Erstattungsbetrag hinausgehen, muss der Versicherte selbst tragen. Die Pflegekasse bewilligt zunächst für 6 Monate, danach unbefristet wenn die Nutzung nachgewiesen wird.

4. So beantragen Sie eine DiPA

1

DiPA im Verzeichnis prüfen

Ist die gewünschte Anwendung im BfArM DiPA-Verzeichnis gelistet? Nur gelistete DiPAs werden von der Pflegekasse erstattet.

2

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Formloser Antrag per Brief, E-Mail oder über das Online-Portal der Pflegekasse. Kein ärztliches Rezept nötig. Bevollmächtigte können den Antrag für Pflegebedürftige stellen.

3

Pflegekasse bewilligt (max. 6 Monate)

Die Erstbewilligung ist auf maximal 6 Monate befristet. In dieser Zeit prüft die Kasse, ob die DiPA tatsächlich genutzt wird und ihren Zweck erfüllt.

4

Unbefristete Bewilligung

Fällt die Prüfung positiv aus, wird die Bewilligung automatisch unbefristet verlängert – ohne neuen Antrag.

📌 Praxis-Tipp

Sie müssen die Kosten zunächst selbst vorstrecken und dann bei der Pflegekasse einreichen (Erstattungsprinzip). Heben Sie alle Belege auf. Manche Kassen bieten auch Direktabrechnung mit dem Hersteller an – fragen Sie nach.

5. Zulassung: Warum es so lange dauert

Der Rechtsrahmen steht seit 2022. Das BfArM hat ein Antragsportal, Prüfkriterien und einen Leitfaden veröffentlicht. Trotzdem: Null zugelassene DiPAs in über 3 Jahren. Warum?

📏

Hohe Anforderungen

Datenschutz (BfDI-Prüfung), IT-Sicherheit (BSI-Prüfung), Interoperabilität, Barrierefreiheit – die technischen Hürden sind enorm.

📊

Nutzennachweis

Hersteller müssen den pflegerischen Nutzen wissenschaftlich nachweisen. Das erfordert Studien – teuer und zeitaufwändig für Start-ups.

💰

Unklare Vergütung

Max. 40 €/Monat pro Nutzer ist für viele Geschäftsmodelle zu wenig, um die Entwicklungs- und Zulassungskosten zu rechtfertigen.

🏛️

Komplexer Prozess

Das Antragsverfahren ist aufwändig. Der letzte bekannte Versuch (Lindera) führte zu Vorwürfen gegen das BfArM und beschäftigte den Bundestag.

6. BEEP-Gesetz: Was sich 2026 ändert

Das BEEP-Gesetz soll den Knoten lösen. Die wichtigsten Änderungen für DiPAs:

🔓 Neues Erprobungsverfahren

Hersteller können eine vorläufige Aufnahme ins Verzeichnis beantragen – bis zu 12 Monate, ohne den vollen Nutzennachweis. In dieser Zeit sammeln sie Daten für den endgültigen Nachweis. Das ist der entscheidende Durchbruch: Es senkt die Eintrittsbarriere massiv.

👨‍👩‍👧 Angehörige als Zielgruppe

Erstmals wird die Entlastung pflegender Angehöriger als pflegerischer Nutzen anerkannt. Das öffnet den Markt für eine völlig neue Kategorie von Apps: Organisationstools, Stressbewältigung, Beratungs-Apps für Angehörige.

💶 Getrennte Budgets

40 € für die DiPA + 30 € für Unterstützung statt bisher 53 € für beides zusammen. Hersteller haben einen klaren Vergütungsrahmen, Pflegedienste einen Anreiz zur Unterstützung.

7. Was könnten DiPAs leisten?

Noch gibt es keine zugelassenen DiPAs – aber die Anwendungsbereiche sind vom Gesetzgeber klar definiert:

🧩

Gedächtnistraining

Kognitive Übungen für Menschen mit beginnender Demenz. Individuell angepasst, Fortschritte messbar.

🚶

Sturzprävention

Bewegungsübungen mit Anleitung, Gleichgewichtstraining, Risikobewertung. Besonders relevant: 30% aller Pflegebedürftigen stürzen jährlich.

📅

Pflegeorganisation

Terminplanung, Medikamenten-Erinnerung, Abstimmung zwischen Angehörigen, Pflegedienst und Arzt in einer App.

🍎

Ernährungsunterstützung

Trinkprotokolle, Mangelernährungs-Screening, individuelle Ernährungspläne bei Schluckstörungen oder Diabetes.

💆

Angehörigen-Entlastung

Stressbewältigung, Selbstfürsorge-Tools, Pflegeberatung per Chat, Vernetzung mit anderen Angehörigen.

📝

Pflegedokumentation

Vereinfachte Dokumentation für Angehörige: Pflegetagebuch, Symptom-Tracking, Vorbereitung auf MD-Begutachtungen.

8. Infos für Hersteller

Für Entwickler und Unternehmen, die eine DiPA auf den Markt bringen möchten:

Ressource Beschreibung
BfArM DiPA-Seite Offizielle Informationen, Leitfaden, Prüfkriterien
DiPA-Antragsportal Elektronisches Portal für Zulassungsanträge
Kontakt BfArM dipa@bfarm.de · Tel: +49 228 99 307-5989 (Mo–Fr 9–11 Uhr)
Innovationsbüro BfArM Individuelle Beratung zu DiPA, Antragstellung, Nutzennachweis
DiPAV (Verordnung) Regelt das Antragsverfahren und die Anforderungen im Detail

📌 Tipp: Erprobung nutzen

Das neue BEEP-Erprobungsverfahren erlaubt eine vorläufige Aufnahme für bis zu 12 Monate. Nutzen Sie diese Zeit, um reale Nutzungsdaten zu sammeln. Die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit gelten aber auch für die Erprobung – frühzeitige Abstimmung mit BfDI und BSI empfohlen.

9. Häufige Fragen

Brauche ich ein Rezept für eine DiPA?
Nein. Im Gegensatz zu DiGAs (die von Ärzten verordnet werden) beantragen Sie eine DiPA direkt bei Ihrer Pflegekasse. Ein formloser Antrag reicht. Bevollmächtigte können den Antrag für Pflegebedürftige stellen.
Kann ich mehrere DiPAs gleichzeitig nutzen?
Ja, grundsätzlich können Sie mehrere DiPAs nutzen. Die Kostenbeteiligung der Pflegekasse bleibt aber bei maximal 40 € pro Monat insgesamt – unabhängig davon, wie viele DiPAs Sie verwenden.
Was passiert, wenn die DiPA mehr als 40 € kostet?
Die Mehrkosten tragen Sie selbst. Die Pflegekasse erstattet maximal den festgelegten Vergütungsbetrag (bis zu 40 €/Monat). Prüfen Sie vor dem Kauf, ob die Kosten im Rahmen liegen.
Kann ich als Angehöriger eine DiPA nutzen, ohne selbst pflegebedürftig zu sein?
Seit dem BEEP-Gesetz (2026): Ja, die Entlastung pflegender Angehöriger wird als pflegerischer Nutzen anerkannt. Der Antrag wird aber weiterhin über den Pflegebedürftigen und dessen Pflegekasse gestellt – nicht über Ihre eigene Krankenkasse.
Wann kommen die ersten DiPAs?
Das ist die zentrale Frage. Seit 2022 steht der Rahmen, aber die Hürden waren zu hoch. Das BEEP-Gesetz mit dem neuen Erprobungsverfahren (vorläufige Zulassung für 12 Monate) soll den Durchbruch bringen. Realistisch: Die ersten DiPAs könnten im 2. Halbjahr 2026 im Verzeichnis erscheinen. Wir halten diese Seite aktuell.

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