Der Entlastungsbetrag steht jedem Pflegebedürftigen zu. Finden Sie anerkannte Anbieter in Ihrer Nähe.
Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5 hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§45b SGB XI). Trotzdem verfällt er bei geschätzt der Hälfte aller Berechtigten. Der Betrag kann für Alltagshilfen, Betreuung, Tagespflege und ambulante Dienste eingesetzt werden.
Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden. Die angesparten Beträge müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht sein. Das ergibt bis zu 1.572 € jährlich plus Vorjahresrest.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat (1.572 € pro Jahr). Er steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1–5 zu und wird zusätzlich zu anderen Leistungen gezahlt.
Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und eingesetzt werden. Danach verfallen sie.
Ja, aber nur wenn der Anbieter nach Landesrecht als Entlastungsangebot anerkannt ist. Nicht jede private Haushaltshilfe erfüllt diese Voraussetzung. Spezialisierte Berater helfen, anerkannte Anbieter zu finden.
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