Pflegegeld-Rechner 2026
Alle Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad berechnen – Pflegegeld, Sachleistungen, Kombileistung, Entlastungsbudget und mehr. Offizielle Werte nach SGB XI.
347 €
PG 2
990 €
PG 5
131 €
Entlastung
Pflegegeld 2026 auf einen Blick
Werte unverändert seit 01.01.2025 – nächste Dynamisierung 2028:
| Pflegegrad 1 | kein Pflegegeld (131 € Entlastungsbetrag) |
| Pflegegrad 2 | 347 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | 599 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | 800 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | 990 €/Monat |
Pflegegeld optimal nutzen
Kombileistung: Wenn der Pflegedienst nur teilweise nötig ist, anteilige Sachleistung + anteiliges Pflegegeld kombinieren – z. B. 60 % Pflegedienst + 40 % Pflegegeld. Im Rechner oben spielbar.
Entlastungsbetrag (131 €): Auch ab PG 1 verfügbar, ansparbar bis Mitte des Folgejahres. Für anerkannte Anbieter (Alltagshelfer, Tagespflege, Haushalt).
Verhinderungspflege: Erhöht das verfügbare Budget zusätzlich um 3.539 € pro Jahr (gemeinsam mit Kurzzeitpflege).
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Pflegegeld 2026 (unverändert seit 01.01.2025): PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. PG 1 erhält kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag. Keine Erhöhung 2026 – nächste Dynamisierung 2028.
Was ist die Kombileistung?
Bei der Kombileistung nutzen Sie Sachleistungen (Pflegedienst) und Pflegegeld anteilig. Beispiel PG 3: Nutzen Sie 50 % der Sachleistungen (748,50 €), erhalten Sie 50 % des Pflegegeldes (299,50 €). Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab. Mehr im Glossar.
Was ist das Entlastungsbudget 2026?
Seit 01.07.2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Ersetzt die früheren getrennten Budgets, ab PG 2. Details im Verhinderungspflege-Rechner.
Wann wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus von der Pflegekasse direkt an die pflegebedürftige Person überwiesen – meist zum 1. eines Monats. Voraussetzung: bestätigter Pflegegrad ab PG 2 und häusliche Pflege durch Angehörige oder eine andere private Pflegeperson.