Pflegegeld-Rechner 2026

Alle Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad berechnen – Pflegegeld, Sachleistungen, Kombileistung, Entlastungsbudget und mehr.

Offizielle Werte lt. BMG (Stand 11.12.2025) – gültig bis 31.12.2027

Pflegegrad auswählen

⚠️ Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld, keine Sachleistungen.

Anspruch auf: 131 € Entlastungsbetrag/Monat, 42 € Pflegehilfsmittel und Beratungsgespräche.

Pflegegeld / Monat
347 €
bei häuslicher Pflege durch Angehörige
Sachleistungen / Monat
796 €
für ambulanten Pflegedienst
Entlastungsbetrag / Monat
131 €
für Alltagshilfen, Tagespflege etc.
Entlastungsbudget / Jahr
3.539 €
VHP + KZP gemeinsam, flexibel nutzbar
Tages-/Nachtpflege / Monat
721 €
zusätzlich zu Pflegegeld/Sachl.
Pflegehilfsmittel / Monat
42 €
zum Verbrauch, ohne Zuzahlung
Kombileistung berechnen

Verschieben Sie den Regler, um den Anteil des Pflegedienstes (Sachleistungen) festzulegen. Der Rest wird als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Pflegedienst-Anteil:
0 %
Sachleistung genutzt
0 €
Pflegegeld anteilig
347 €
Gesamt / Monat
347 €

Alle Leistungen im Überblick (2025/2026)

LeistungPG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Pflegegeld / Monat347 €599 €800 €990 €
Sachleistungen / Monat796 €1.497 €1.859 €2.299 €
Entlastungsbetrag / Monat131 €131 €131 €131 €131 €
Tages-/Nachtpflege / Monat721 €1.357 €1.685 €2.085 €
Entlastungsbudget / Jahr*3.539 €3.539 €3.539 €3.539 €
Pflegehilfsmittel / Monat42 €42 €42 €42 €42 €
Wohnumfeldverbesserung4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €4.180 €
WG-Zuschuss / Monat224 €224 €224 €224 €224 €
Vollstationär / Monat131 €805 €1.319 €1.855 €2.096 €

* Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege seit 01.07.2025, flexibel nutzbar. Leistungszuschläge stationär: 15 % (1. J.), 30 % (2. J.), 50 % (3. J.), 75 % (ab 4. J.). Nächste Dynamisierung: 01.01.2028. Quelle: BMG, Stand 11.12.2025.

💡 Tipp: Leistungen kombinieren

Viele Leistungen sind kombinierbar. Der Entlastungsbetrag (131 €) kommt OBEN DRAUF auf Pflegegeld und Sachleistungen. Tages-/Nachtpflege ist zusätzlich. Nicht genutzter Entlastungsbetrag kann bis 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

→ PflegePur Navigator: Individuelle Berechnung aller Leistungen

Häufige Fragen

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Die letzte Erhöhung war zum 01.01.2025 (+4,5 %). Die nächste Dynamisierung ist für den 01.01.2028 vorgesehen. Bis dahin bleiben alle Sätze unverändert.
Was ist die Kombileistung?
Bei der Kombileistung nutzen Sie einen Teil der Sachleistungen (Pflegedienst) und erhalten den restlichen Anteil als Pflegegeld. Beispiel PG 3: 50 % Sachleistung (748,50 €) + 50 % Pflegegeld (299,50 €) = 1.048 € gesamt. Die Berechnung macht der Pflegedienst automatisch mit der Kasse.
Was ist das Entlastungsbudget?
Seit 01.07.2025 werden Verhinderungspflege (vormals 1.685 €) und Kurzzeitpflege (vormals 1.854 €) zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst. Der Betrag kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden. Die Vorpflegezeit entfällt, beide können bis zu 8 Wochen/Jahr beansprucht werden. Während VHP/KZP wird das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt.

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