⚡ Auf einen Blick – Die wichtigsten Änderungen 2026
1. BEEP-Gesetz
Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist die wichtigste Pflege-Gesetzgebung 2025/2026. Ursprünglich als „Pflegekompetenzgesetz" von der Ampel-Koalition entworfen, wurde es von der Großen Koalition erweitert und im November 2025 beschlossen.
Eigenverantwortliche Heilkunde
Pflegefachkräfte dürfen bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich ausüben – ohne ärztliche Anordnung. Die Selbstverwaltung legt die konkreten Leistungen in Verträgen fest (Verhandlungen ab 01.01.2026).
Weniger Dokumentation
Dokumentationspflichten werden reduziert. Digitale Dokumentation wird gefördert, KI-gestützte Dokumentation soll zum Standard werden.
Stärkere Mitsprache
Pflegeberuf-Organisationen erhalten einheitliche Beteiligungsrechte an Entscheidungen im Gesundheits- und Pflegebereich (§118a SGB XI).
MD-Prüfungen vorab angekündigt
Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst werden künftig frühzeitiger angekündigt, um die pflegerische Versorgung nicht zu stören.
💡 Was bedeutet das in der Praxis?
Pflegefachkräfte können schneller handeln – weniger Wartezeit auf ärztliche Anordnungen. Weniger Papierkram heißt mehr Zeit am Bett. Die konkreten Leistungskataloge werden 2026 verhandelt – es dauert also noch, bis die erweiterten Befugnisse im Alltag ankommen.
2. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
DiPAs sind Apps oder browserbasierte Anwendungen, die Pflegebedürftige und Angehörige im Pflegealltag unterstützen. Obwohl der Rechtsrahmen seit 2022 steht, wurde bisher keine einzige DiPA zugelassen. Das BEEP-Gesetz senkt die Hürden deutlich.
📱 Neues Finanzierungsmodell ab 01.01.2026
Bis zu 40 €/Monat für die Nutzung von DiPAs (vorher: 53 € für DiPA + Unterstützung zusammen)
Bis zu 30 €/Monat zusätzlich für begleitende Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegedienste
Neues Erprobungsverfahren: Hersteller können eine vorläufige Aufnahme beantragen, ohne sofort den Nutzennachweis erbringen zu müssen
Angehörige dürfen DiPAs nutzen: Erstmals wird die Entlastung pflegender Angehöriger als pflegerischer Nutzen anerkannt
Voraussetzung für die Kostenerstattung bleibt die Listung im DiPA-Verzeichnis beim BfArM. Das Verzeichnis ist aktuell (Februar 2026) noch leer – durch die vereinfachte Zulassung werden die ersten DiPAs im Laufe von 2026 erwartet.
Für einen ausführlichen Guide: → DiPA-Guide: Alles über Digitale Pflegeanwendungen
3. Neue Mindestlöhne in der Pflege
Die Pflegemindestlöhne steigen in zwei Schritten – insgesamt um rund 5%. Wichtig: Diese Mindestlöhne gelten für alle Pflegeeinrichtungen, unabhängig von Tarifbindung.
| Qualifikation | Bis 30.06.2026 | Ab 01.07.2026 | Ab 01.07.2027 |
|---|---|---|---|
| Pflegehilfskräfte (ohne Ausbildung) | 15,50 €/Std. | 16,52 €/Std. | 16,95 €/Std. |
| Qualifizierte Hilfskräfte (1-2 J. Ausbildung) | 17,35 €/Std. | 17,80 €/Std. | 18,26 €/Std. |
| Pflegefachkräfte (3 J. Ausbildung) | 19,50 €/Std. | 20,50 €/Std. | 21,10 €/Std. |
⚠️ Mindestlohn ≠ Tariflohn
Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze. TVöD-P zahlt deutlich mehr – z.B. P7 Stufe 2 ab ca. 3.300 €/Monat. Seit der Tariftreue-Regelung im SGB XI müssen alle Pflegeeinrichtungen mindestens tarifäquivalent zahlen, um Vergütungsvereinbarungen mit den Kassen zu erhalten.
4. Änderungen für pflegende Angehörige
Weniger Beratungspflichten
Beratungsbesuche nach §37.3: nur noch 2x/Jahr statt bisher 4x (PG 2+3) bzw. 4x statt 8x. Flexiblere Terminwahl, auch als Videogespräch möglich.
Verhinderungspflege: Neue Fristen
Kostenerstattung nur noch für das aktuelle und das vorige Kalenderjahr. Rückwirkende Erstattung älterer Ansprüche entfällt.
DiPA für Angehörige
Pflegende Angehörige dürfen DiPAs erstmals selbst nutzen – die Entlastung von Angehörigen wird als pflegerischer Nutzen anerkannt.
Prävention zu Hause
Sturzprävention, Ernährungsberatung und Stressbewältigung können jetzt in den eigenen vier Wänden stattfinden.
❌ Keine Pflegegeld-Erhöhung 2026
Die letzte Erhöhung war zum 01.01.2025. Die nächste reguläre Dynamisierung ist für den 01.01.2028 vorgesehen. Das bedeutet: Die Inflation macht das reale Pflegegeld 3 Jahre lang weniger wert. Wer Leistungen nicht voll ausschöpft, sollte prüfen, ob die Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen optimiert werden kann.
5. Krankenhausreform & Transformationsfonds
Die Krankenhausreform ist das zweite große Gesetzesprojekt neben der Pflegereform. Ab 01.01.2026 stehen Fördermittel aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds zur Verfügung – insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro über 10 Jahre, davon 29 Mrd. vom Bund.
Transformationsfonds
Bis zu 50 Mrd. € für Umbau der Krankenhauslandschaft. Spezialisierung, Digitalisierung, Zusammenlegung von Standorten.
Apotheken- und Notfallreform
Strukturen sollen effizienter werden. Flächendeckende Versorgung auch in ländlichen Gebieten sichern.
Digitalisierungsstrategie
ePA als zentrale Plattform, KI-gestützte Dokumentation, Telemedizin-Ausbau. Referentenentwurf für „Gesetz für digitale Versorgung" im Q1 2026.
6. Pflegefachassistenz & Ausbildung
Ab 2027 startet die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung. Die Vorbereitungen laufen bereits 2026:
📚 Was kommt 2026/2027?
Bereits 2026: Finanzierung steht, Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan werden erarbeitet
Ab 2027: Start der einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung – sie ersetzt die bisherigen landesrechtlich unterschiedlichen Helferausbildungen
Dauer: 18 Monate (statt bisher 1–2 Jahre je nach Bundesland)
Ziel: Einheitliches Qualifikationsniveau, erleichterter Zugang für Quereinsteiger, internationale Anerkennung
Wer gerade eine Pflegeschule sucht: → 1.300+ Pflegeschulen in Deutschland
7. Die große Pflegereform – Ausblick 2027
Die eigentliche Pflege-Strukturreform wird erst im Laufe von 2026 beschlossen und soll ab 2027 wirken. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die fachliche Grundlage erarbeitet, die FinanzKommission Gesundheit legt Ende März 2026 ihre Konzeptvorschläge vor.
Was wird diskutiert?
Familienpflegegeld
Nach Vorbild des Elterngeldes: finanzielle Unterstützung für Angehörige, die beruflich kürzertreten. 80% aller Pflege findet zu Hause statt.
Finanzierung der Pflegeversicherung
Langfristige Stabilisierung. Leistungskürzungen nicht ausgeschlossen. Beitragssatz-Anpassungen werden geprüft.
Flexible Versorgungsformen
Grenzen zwischen ambulant und stationär sollen weiter verschwimmen. Pflege-WGs, Tagespflege, Kurzzeitpflege als gleichwertige Alternativen.
Pflegegrade bleiben
Die 5 Pflegegrade bleiben erhalten, könnten aber in ihrer Ausgestaltung angepasst werden.
8. Zeitstrahl: Was kommt wann?
9. Häufige Fragen
Pflege berechnen & planen
Pflegegrad, Leistungen, Kosten – der PflegePur Navigator rechnet alles durch.