Jahresüberblick

Pflege 2026 – Alle Änderungen

BEEP-Gesetz, Familienpflegegeld, Digitale Pflegeanwendungen, neue Mindestlöhne, Krankenhausreform – was sich für Pflegebedürftige, Angehörige und Fachkräfte ändert.

Letzte Aktualisierung: Februar 2026

⚡ Auf einen Blick – Die wichtigsten Änderungen 2026

📋 BEEP-Gesetz: Erweiterte Befugnisse für Pflegefachkräfte, weniger Bürokratie In Kraft
📱 DiPA: Digitale Pflegeanwendungen ab 40 €/Monat bezuschusst, vereinfachte Zulassung In Kraft
💰 Mindestlöhne: Steigerung ab Juli 2026 auf bis zu 20,50 €/Std. (Fachkräfte) Ab 01.07.2026
🏥 Krankenhausreform: Transformationsfonds mit bis zu 50 Mrd. € gestartet In Kraft
👨‍👩‍👧 Familienpflegegeld: Geplant nach Vorbild des Elterngeldes In Planung
🔄 Große Pflegereform: Bund-Länder-AG erarbeitet Konzepte, Wirksamkeit ab 2027 In Planung
Pflegegeld-Erhöhung: Keine Erhöhung 2026 – nächste Dynamisierung erst 2028

1. BEEP-Gesetz

Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) ist die wichtigste Pflege-Gesetzgebung 2025/2026. Ursprünglich als „Pflegekompetenzgesetz" von der Ampel-Koalition entworfen, wurde es von der Großen Koalition erweitert und im November 2025 beschlossen.

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Eigenverantwortliche Heilkunde

Pflegefachkräfte dürfen bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich ausüben – ohne ärztliche Anordnung. Die Selbstverwaltung legt die konkreten Leistungen in Verträgen fest (Verhandlungen ab 01.01.2026).

📄

Weniger Dokumentation

Dokumentationspflichten werden reduziert. Digitale Dokumentation wird gefördert, KI-gestützte Dokumentation soll zum Standard werden.

🗣️

Stärkere Mitsprache

Pflegeberuf-Organisationen erhalten einheitliche Beteiligungsrechte an Entscheidungen im Gesundheits- und Pflegebereich (§118a SGB XI).

🔍

MD-Prüfungen vorab angekündigt

Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst werden künftig frühzeitiger angekündigt, um die pflegerische Versorgung nicht zu stören.

💡 Was bedeutet das in der Praxis?

Pflegefachkräfte können schneller handeln – weniger Wartezeit auf ärztliche Anordnungen. Weniger Papierkram heißt mehr Zeit am Bett. Die konkreten Leistungskataloge werden 2026 verhandelt – es dauert also noch, bis die erweiterten Befugnisse im Alltag ankommen.

2. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

DiPAs sind Apps oder browserbasierte Anwendungen, die Pflegebedürftige und Angehörige im Pflegealltag unterstützen. Obwohl der Rechtsrahmen seit 2022 steht, wurde bisher keine einzige DiPA zugelassen. Das BEEP-Gesetz senkt die Hürden deutlich.

📱 Neues Finanzierungsmodell ab 01.01.2026

Bis zu 40 €/Monat für die Nutzung von DiPAs (vorher: 53 € für DiPA + Unterstützung zusammen)

Bis zu 30 €/Monat zusätzlich für begleitende Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegedienste

Neues Erprobungsverfahren: Hersteller können eine vorläufige Aufnahme beantragen, ohne sofort den Nutzennachweis erbringen zu müssen

Angehörige dürfen DiPAs nutzen: Erstmals wird die Entlastung pflegender Angehöriger als pflegerischer Nutzen anerkannt

Voraussetzung für die Kostenerstattung bleibt die Listung im DiPA-Verzeichnis beim BfArM. Das Verzeichnis ist aktuell (Februar 2026) noch leer – durch die vereinfachte Zulassung werden die ersten DiPAs im Laufe von 2026 erwartet.

Für einen ausführlichen Guide: → DiPA-Guide: Alles über Digitale Pflegeanwendungen

3. Neue Mindestlöhne in der Pflege

Die Pflegemindestlöhne steigen in zwei Schritten – insgesamt um rund 5%. Wichtig: Diese Mindestlöhne gelten für alle Pflegeeinrichtungen, unabhängig von Tarifbindung.

Qualifikation Bis 30.06.2026 Ab 01.07.2026 Ab 01.07.2027
Pflegehilfskräfte (ohne Ausbildung) 15,50 €/Std. 16,52 €/Std. 16,95 €/Std.
Qualifizierte Hilfskräfte (1-2 J. Ausbildung) 17,35 €/Std. 17,80 €/Std. 18,26 €/Std.
Pflegefachkräfte (3 J. Ausbildung) 19,50 €/Std. 20,50 €/Std. 21,10 €/Std.

⚠️ Mindestlohn ≠ Tariflohn

Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze. TVöD-P zahlt deutlich mehr – z.B. P7 Stufe 2 ab ca. 3.300 €/Monat. Seit der Tariftreue-Regelung im SGB XI müssen alle Pflegeeinrichtungen mindestens tarifäquivalent zahlen, um Vergütungsvereinbarungen mit den Kassen zu erhalten.

→ TVöD-P Gehaltstabelle im Detail

4. Änderungen für pflegende Angehörige

📞

Weniger Beratungspflichten

Beratungsbesuche nach §37.3: nur noch 2x/Jahr statt bisher 4x (PG 2+3) bzw. 4x statt 8x. Flexiblere Terminwahl, auch als Videogespräch möglich.

🏖️

Verhinderungspflege: Neue Fristen

Kostenerstattung nur noch für das aktuelle und das vorige Kalenderjahr. Rückwirkende Erstattung älterer Ansprüche entfällt.

📱

DiPA für Angehörige

Pflegende Angehörige dürfen DiPAs erstmals selbst nutzen – die Entlastung von Angehörigen wird als pflegerischer Nutzen anerkannt.

🏋️

Prävention zu Hause

Sturzprävention, Ernährungsberatung und Stressbewältigung können jetzt in den eigenen vier Wänden stattfinden.

❌ Keine Pflegegeld-Erhöhung 2026

Die letzte Erhöhung war zum 01.01.2025. Die nächste reguläre Dynamisierung ist für den 01.01.2028 vorgesehen. Das bedeutet: Die Inflation macht das reale Pflegegeld 3 Jahre lang weniger wert. Wer Leistungen nicht voll ausschöpft, sollte prüfen, ob die Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen optimiert werden kann.

→ PflegePur Navigator: Leistungen berechnen

5. Krankenhausreform & Transformationsfonds

Die Krankenhausreform ist das zweite große Gesetzesprojekt neben der Pflegereform. Ab 01.01.2026 stehen Fördermittel aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds zur Verfügung – insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro über 10 Jahre, davon 29 Mrd. vom Bund.

🏗️

Transformationsfonds

Bis zu 50 Mrd. € für Umbau der Krankenhauslandschaft. Spezialisierung, Digitalisierung, Zusammenlegung von Standorten.

💊

Apotheken- und Notfallreform

Strukturen sollen effizienter werden. Flächendeckende Versorgung auch in ländlichen Gebieten sichern.

🖥️

Digitalisierungsstrategie

ePA als zentrale Plattform, KI-gestützte Dokumentation, Telemedizin-Ausbau. Referentenentwurf für „Gesetz für digitale Versorgung" im Q1 2026.

6. Pflegefachassistenz & Ausbildung

Ab 2027 startet die neue bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung. Die Vorbereitungen laufen bereits 2026:

📚 Was kommt 2026/2027?

Bereits 2026: Finanzierung steht, Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan werden erarbeitet

Ab 2027: Start der einheitlichen Pflegefachassistenzausbildung – sie ersetzt die bisherigen landesrechtlich unterschiedlichen Helferausbildungen

Dauer: 18 Monate (statt bisher 1–2 Jahre je nach Bundesland)

Ziel: Einheitliches Qualifikationsniveau, erleichterter Zugang für Quereinsteiger, internationale Anerkennung

Wer gerade eine Pflegeschule sucht: → 1.300+ Pflegeschulen in Deutschland

7. Die große Pflegereform – Ausblick 2027

Die eigentliche Pflege-Strukturreform wird erst im Laufe von 2026 beschlossen und soll ab 2027 wirken. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat die fachliche Grundlage erarbeitet, die FinanzKommission Gesundheit legt Ende März 2026 ihre Konzeptvorschläge vor.

Was wird diskutiert?

👨‍👩‍👧

Familienpflegegeld

Nach Vorbild des Elterngeldes: finanzielle Unterstützung für Angehörige, die beruflich kürzertreten. 80% aller Pflege findet zu Hause statt.

💶

Finanzierung der Pflegeversicherung

Langfristige Stabilisierung. Leistungskürzungen nicht ausgeschlossen. Beitragssatz-Anpassungen werden geprüft.

🏠

Flexible Versorgungsformen

Grenzen zwischen ambulant und stationär sollen weiter verschwimmen. Pflege-WGs, Tagespflege, Kurzzeitpflege als gleichwertige Alternativen.

📊

Pflegegrade bleiben

Die 5 Pflegegrade bleiben erhalten, könnten aber in ihrer Ausgestaltung angepasst werden.

8. Zeitstrahl: Was kommt wann?

01.01.2026 – Bereits in Kraft
BEEP-Gesetz: Befugniserweiterung, weniger Dokumentation, weniger Beratungspflichten. DiPA-Zulassungsvereinfachung und 40 €/Monat-Budget. Finanzierung Pflegefachassistenz. Krankenhaus-Transformationsfonds. Bayerisches Landespflegegeld: Kürzung auf 500 €/Jahr.
Q1 2026 – Referentenentwurf
„Gesetz für digitale Versorgung und den Gesundheitsdatenraum" – ePA, KI-Dokumentation, Telemedizin.
März 2026 – FinanzKommission
Konzeptvorschläge für langfristige Finanzierung von Kranken- und Pflegeversicherung.
01.07.2026 – Mindestlöhne
Pflegehilfskräfte: 16,52 €/Std. · Qualifizierte Hilfskräfte: 17,80 €/Std. · Pflegefachkräfte: 20,50 €/Std.
2026 (laufend) – Erste DiPAs erwartet
Durch vereinfachte Erprobung: erste Digitale Pflegeanwendungen im BfArM-Verzeichnis erwartet.
2026/2027 – Pflegereform
Beschluss der großen Pflegereform. Familienpflegegeld, Finanzierung, Versorgungsstrukturen. Wirksamkeit ab 2027.
01.01.2027 – Pflegefachassistenz
Start der bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (18 Monate).
01.01.2028 – Pflegegeld-Dynamisierung
Nächste reguläre Anpassung der Pflegegeldsätze an die Preisentwicklung.

9. Häufige Fragen

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Nein. Die letzte Erhöhung war zum 01.01.2025 (ca. 4,5%). Die nächste reguläre Dynamisierung ist für den 01.01.2028 vorgesehen. Bis dahin bleiben die Sätze unverändert: Pflegegrad 2 = 332 €, PG 3 = 573 €, PG 4 = 765 €, PG 5 = 947 €.
Was ist das BEEP-Gesetz?
BEEP steht für „Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege". Es gibt Pflegefachkräften mehr eigenverantwortliche Handlungsmöglichkeiten, reduziert Dokumentationspflichten und vereinfacht die Zulassung von DiPAs. Es wurde im November 2025 beschlossen und tritt in wesentlichen Teilen zum 01.01.2026 in Kraft.
Was ändert sich bei der Verhinderungspflege?
Die Kostenerstattung für Verhinderungspflege ist ab 2026 nur noch für das aktuelle und das vorige Kalenderjahr möglich. Rückwirkende Erstattung älterer Ansprüche entfällt. Der Betrag selbst (1.612 € + ggf. Kurzzeitpflege-Anteil) bleibt unverändert.
Gibt es 2026 DiPAs auf Rezept?
DiPAs benötigen kein ärztliches Rezept – sie werden direkt bei der Pflegekasse beantragt. Das BfArM-Verzeichnis ist noch leer (Stand: Februar 2026), aber durch die vereinfachte Erprobungszulassung des BEEP-Gesetzes werden die ersten DiPAs im Laufe von 2026 erwartet. Dann übernimmt die Pflegekasse bis zu 40 €/Monat.
Wann kommt das Familienpflegegeld?
Das Familienpflegegeld ist Teil der großen Pflegereform, die im Laufe von 2026 beschlossen werden soll. Die genauen Konditionen (Höhe, Dauer, Voraussetzungen) stehen noch nicht fest. Start wird frühestens 2027 erwartet. Es soll Angehörige unterstützen, die beruflich kürzertreten um zu pflegen – ähnlich dem Elterngeld.
Was bringt die Krankenhausreform für Pflegekräfte?
Der Transformationsfonds (bis zu 50 Mrd. €) finanziert Spezialisierung und Digitalisierung. Für Pflegekräfte bedeutet das: modernere Arbeitsplätze, bessere digitale Ausstattung, aber auch Umstrukturierungen. Kleinere Häuser könnten geschlossen oder zusammengelegt werden. KI-gestützte Dokumentation soll Standard werden und Fachkräfte entlasten.

Pflege berechnen & planen

Pflegegrad, Leistungen, Kosten – der PflegePur Navigator rechnet alles durch.

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