Verhinderungspflege-Rechner 2026

Entlastungsbudget berechnen: 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – flexibel nutzbar seit 01.07.2025.

Gemeinsamer Jahresbetrag gem. § 42a SGB XI – gültig ab 01.07.2025

Entlastungsbudget berechnen

Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 € für VHP + KZP

Max. Erstattung VHP
3.539 €
aus Restbudget
Pflegegeld-Fortzahlung
140 €
50 % von 599 € × 14 Tage
Gesamtleistung VHP
3.679 €
Erstattung + Pflegegeld
Rest-Jahresbudget
0 €
für weitere VHP oder KZP
Entlastungsbudget 20263.539 € / 3.539 €
100 %
Verbleibend: 0 € für Kurzzeitpflege oder weitere VHP

ℹ️ Neues seit 01.07.2025: Gemeinsamer Jahresbetrag

Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungspflege (1.685 €) und Kurzzeitpflege (1.854 €) wurden zu einem einheitlichen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst.

Was hat sich geändert? Keine Umwidmungsregeln mehr, keine Vorpflegezeit, Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen/Jahr, Angehörige erhalten bis zum 2-Fachen des Pflegegeldes (vorher 1,5-fach).

💡 Tipp: Budget clever aufteilen

Planen Sie, wie Sie die 3.539 € über das Jahr verteilen. Beispiel: 2 Wochen Urlaub (VHP durch Pflegedienst ≈ 1.500 €) + 2 Wochen Kurzzeitpflege (≈ 1.800 €) = 3.300 € – es bleiben noch 239 € für stundenweise VHP.

Die Pflegekasse muss Sie über Ihren Verbrauch informieren. Fragen Sie aktiv nach dem aktuellen Restbudget!

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Entlastungsbudget 2026?
Der gemeinsame Jahresbetrag beträgt 3.539 € pro Kalenderjahr für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Er steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Nächste Dynamisierung: 01.01.2028.
Wie viel bekommen Angehörige für Verhinderungspflege?
Nahe Angehörige (bis 2. Grad verwandt oder im selben Haushalt) erhalten maximal das 2-Fache des monatlichen Pflegegeldes. PG 2: max. 694 €, PG 3: max. 1.198 €, PG 4: max. 1.600 €, PG 5: max. 1.980 €. Nicht-verwandte Personen oder Pflegedienste können bis zum vollen Restbudget abrechnen.
Wird das Pflegegeld während VHP weitergezahlt?
Ja. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Am ersten und letzten Tag der VHP wird das volle Pflegegeld anteilig gezahlt.
Brauche ich eine Vorpflegezeit?
Nein. Seit 01.07.2025 entfällt die 6-monatige Vorpflegezeit. Verhinderungspflege kann sofort ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden – genauso wie die Kurzzeitpflege.

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