Verhinderungspflege-Rechner 2026

Entlastungsbudget berechnen: 3.539 € gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege – flexibel nutzbar seit 01.07.2025.

3.539 €
Jahresbudget
8 Wo.
VHP/Jahr
50 %
Pflegegeld

Neues seit 01.07.2025: Gemeinsamer Jahresbetrag

Die bisherigen getrennten Budgets für Verhinderungspflege (1.685 €) und Kurzzeitpflege (1.854 €) wurden zu einem einheitlichen Jahresbetrag von 3.539 € zusammengefasst.

Was hat sich geändert? Keine Umwidmungsregeln mehr, keine Vorpflegezeit, Verhinderungspflege bis zu 8 Wochen/Jahr, Angehörige erhalten bis zum 2-Fachen des Pflegegeldes (vorher 1,5-fach).

So nutzen Sie das Budget optimal

Stundenweise statt blockweise: VHP geht auch für ein paar Stunden – z. B. wöchentlich 4 Stunden Entlastung durch eine Nachbarschaftshilfe. Über das Jahr summiert sich das auf 200+ Stunden Entlastung.

Pflegedienst statt Angehörige: Bei nicht-verwandten Helfern oder Pflegediensten kann das volle Budget (3.539 €) abgerechnet werden. Bei Verwandten 1. oder 2. Grades ist es auf das 2-fache Pflegegeld gedeckelt (PG 3: 1.198 €).

Restbudget jährlich neu: Nicht genutzte Beträge verfallen am Jahresende – Einsatz also rechtzeitig planen, am besten gleichmäßig übers Jahr.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Entlastungsbudget 2026?
Seit 01.07.2025 beträgt der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 3.539 € pro Jahr. Dieser kann flexibel für beide Leistungen genutzt werden. Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 2.
Wie viel Verhinderungspflege erhalten Angehörige?
Nahe Angehörige oder Personen aus dem Haushalt erhalten als Verhinderungspflege maximal das 2-Fache des monatlichen Pflegegeldes. Bei PG 3 also max. 1.198 € (2 × 599 €). Nicht-verwandte Personen oder Pflegedienste können bis zum vollen Jahresbetrag von 3.539 € abrechnen.
Wird das Pflegegeld während der Verhinderungspflege weitergezahlt?
Ja. Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für bis zu 8 Wochen pro Jahr zur Hälfte weitergezahlt. Bei Pflegegrad 3 z. B. 299,50 € statt 599 €. Mehr im Glossar.
Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Ja. Verhinderungspflege wird nachträglich abgerechnet. Sie reichen bei der Pflegekasse Quittungen oder Stundennachweise ein. Aufzeichnung empfohlen: Datum, Uhrzeit von/bis, Tätigkeit, Person. Erstattung erfolgt meist innerhalb von 4–6 Wochen.