Pflege-Ratgeber

13 Praxis-Artikel zu den häufigsten Fragen rund um Pflege – von Pflegegrad beantragen über Widerspruch, Pflegeheim-Kosten und §5 Prävention bis zu Vorsorgevollmacht und Entlastungsangeboten.

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18 Fragen nach dem NBA-Verfahren · ~5 Min. · Sofort Ergebnis mit Leistungsübersicht

Wann brauche ich einen Pflegeberater?

Sobald das Thema Pflege im Alltag auftaucht, stehen die meisten Familien vor einem Berg aus Formularen, Fristen und Fachbegriffen. Ein unabhängiger Pflegeberater hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und keine Leistungen zu verschenken.

Kostenlose Beratung durch die Pflegekasse vs. unabhängige Beratung

Jeder Versicherte hat nach § 7a SGB XI Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung durch die Pflegekasse. Diese Berater sind jedoch Angestellte der Kasse – ein Interessenkonflikt ist möglich. Unabhängige Pflegeberater arbeiten ausschließlich in Ihrem Interesse und kennen oft Leistungen und Tricks, die kassengebundene Berater nicht aktiv empfehlen.

In diesen Situationen lohnt sich unabhängige Beratung besonders

💡 Gut zu wissen: Sie haben Anspruch auf einen Beratungsbesuch in Ihrer häuslichen Umgebung. Viele unabhängige Berater bieten kostenlose Erstgespräche an – auch telefonisch oder per Videocall.

🔧 PflegePur Tools nutzen: Verschaffen Sie sich vorab einen Überblick mit unseren kostenlosen Tools: Pflegegrad-Rechner · Leistungsübersicht · Entlastungsbetrag-Rechner

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Pflegegrad abgelehnt – was nun?

Sie haben einen Pflegegrad beantragt und die Pflegekasse hat abgelehnt oder einen zu niedrigen Pflegegrad bewilligt? Das ist leider keine Seltenheit. Rund ein Drittel aller Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide ist erfolgreich. Es lohnt sich also, aktiv zu werden.

Schritt 1: Frist beachten

Sie haben einen Monat ab Zustellung des Bescheids Zeit für den Widerspruch. Diese Frist ist nicht verhandelbar. Handeln Sie also schnell – zur Not genügt zunächst ein formloser Widerspruch per Einschreiben, den Sie später begründen.

Schritt 2: Gutachten anfordern

Fordern Sie das MD-Gutachten bei Ihrer Pflegekasse an. Das ist Ihr Recht. Im Gutachten steht genau, welche Module wie bewertet wurden. Oft finden sich hier Fehler oder Unterschätzungen.

Schritt 3: Professionelle Hilfe holen

Ein unabhängiger Pflegeberater oder Pflegegutachter kann das MD-Gutachten fachlich prüfen und eine fundierte Widerspruchsbegründung verfassen. Das erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich.

⚠️ Häufiger Fehler: Viele Betroffene beschreiben im Widerspruch die „guten Tage" statt der schlechten. Beschreiben Sie immer den Hilfebedarf an einem schwierigen Tag – denn danach richtet sich der Pflegegrad.

🔧 Jetzt selbst prüfen: Berechnen Sie mit unserem Pflegegrad-Rechner, welcher Pflegegrad realistisch ist – und sehen Sie mit der Leistungsübersicht, was Ihnen bei einem höheren Grad zustehen würde.

Was passiert nach dem Widerspruch?

Die Pflegekasse prüft Ihren Widerspruch und kann eine erneute Begutachtung veranlassen. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt der Klageweg beim Sozialgericht – kostenlos in der ersten Instanz.

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Was kostet unabhängige Pflegeberatung?

Die Frage nach den Kosten ist berechtigt – und die Antwort überraschend vielfältig. Viele Beratungsangebote sind tatsächlich kostenlos.

Kostenlose Angebote

Kostenpflichtige Leistungen

Wenn ein unabhängiger Berater umfangreicher tätig wird, fallen je nach Leistung unterschiedliche Kosten an:

✅ Kostenübernahme möglich: In manchen Fällen übernimmt die Pflegekasse die Kosten für externe Beratung. Fragen Sie nach! Auch können die Kosten als „außergewöhnliche Belastung" steuerlich absetzbar sein.

🔧 Leistungsansprüche berechnen: Nutzen Sie unsere Leistungsübersicht, um zu sehen, welche finanziellen Ansprüche Ihnen zustehen. Oft übersteigt der entgangene Leistungsanspruch die Kosten einer Beratung um ein Vielfaches.

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Die MD-Begutachtung richtig vorbereiten

Der Besuch des Medizinischen Dienstes (MD, ehemals MDK) entscheidet über Ihren Pflegegrad. Eine gute Vorbereitung kann den Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3 ausmachen – das sind immerhin mehrere hundert Euro monatlich.

Die 10 wichtigsten Tipps

  1. Pflegetagebuch führen – Mindestens 2 Wochen vor dem Termin. Notieren Sie jeden Hilfebedarf mit Zeitaufwand.
  2. Alle Unterlagen bereithalten – Arztbriefe, Medikamentenplan, bestehende Gutachten, Krankenhausberichte.
  3. Bezugsperson anwesend – Die pflegende Person sollte beim Termin dabei sein und aktiv berichten.
  4. Schlechte Tage beschreiben – Der MD bewertet den Hilfebedarf, nicht die guten Tage.
  5. Nichts beschönigen – Vermeiden Sie es, sich für den Besuch „herauszuputzen" oder aufzuräumen.
  6. Alle 6 Module kennen – Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Alltagsgestaltung, Haushaltsführung.
  7. Nachtpflege erwähnen – Nächtliche Hilfebedarfe werden oft vergessen, zählen aber mit.
  8. Demenz-Symptome dokumentieren – Orientierungslosigkeit, Weglauftendenz, Vergesslichkeit konkret benennen.
  9. Hilfsmittel zeigen – Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial – alles, was den Pflegebedarf belegt.
  10. Protokoll führen – Notieren Sie nach dem Termin, was besprochen wurde. Das hilft bei einem eventuellen Widerspruch.

💡 Profi-Tipp: Viele unabhängige Pflegeberater bieten eine Begutachtungs-Begleitung an. Sie sind beim Termin dabei, ergänzen wichtige Informationen und sorgen dafür, dass nichts vergessen wird.

🩺 Vorab testen: Machen Sie unseren Pflegegrad-Schnelltest – er bewertet alle 6 Module nach dem NBA-Verfahren. So wissen Sie vorher, wo die Punkte liegen und können gezielt vorbereiten.

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Den Entlastungsbetrag richtig nutzen

Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1-5) hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§ 45b SGB XI, Stand 2025/2026). Trotzdem verfällt dieser Betrag bei geschätzt der Hälfte aller Berechtigten – weil viele nicht wissen, wofür sie ihn einsetzen können.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Nicht vergessen: Ansparen möglich!

Nicht genutzte Beträge können in das Folgejahr übertragen werden. Die angesparten Beträge aus dem Vorjahr müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht sein, sonst verfallen sie.

Kombination mit Verhinderungspflege

Seit Juli 2025 gibt es den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (ab Pflegegrad 2). Dieses Budget ist flexibel einsetzbar – ein großer Vorteil gegenüber der früheren starren Trennung.

🔧 Verhinderungspflege berechnen: Mit unserem Verhinderungspflege-Rechner sehen Sie genau, wie viel vom Gemeinsamen Jahresbetrag Ihnen noch zur Verfügung steht und wie Sie ihn optimal nutzen.

✅ Rechenbeispiel: 131 € × 12 Monate = 1.572 € jährlich. Bei Pflegegrad 1, wo es kein Pflegegeld gibt, ist der Entlastungsbetrag oft die einzige finanzielle Unterstützung. Nutzen Sie ihn!

🔧 Kostenloser Rechner: Mit unserem Entlastungsbetrag-Rechner können Sie in wenigen Klicks berechnen, wie viel Ihnen zusteht – inklusive Umwandlung der Sachleistung für bis zu 40 % mehr Budget.

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Demenz-Diagnose: Erste Schritte für Angehörige

Die Diagnose Demenz verändert alles – für Betroffene und Angehörige gleichermaßen. In den ersten Wochen und Monaten stehen viele wichtige Entscheidungen an. Dieser Ratgeber gibt Orientierung.

Sofort erledigen

Kurzfristig angehen

💡 Wichtig für die Begutachtung: Demenz wird im NBA über das Modul 2 (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten) und Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) erfasst. Dokumentieren Sie konkrete Situationen: Vergisst den Herd auszuschalten, findet nicht nach Hause, erkennt Angehörige nicht mehr.

🔧 PflegePur Demenz-Tools: Unser Demenz-Wegweiser begleitet Sie Schritt für Schritt. Prüfen Sie mit dem Pflegegrad-Rechner, welcher Pflegegrad realistisch ist, und sehen Sie in der Leistungsübersicht, was Ihnen zusteht.

Langfristig planen

Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung. Planen Sie frühzeitig, wie die Pflege in 1-2 Jahren aussehen kann. Welche Wohnform kommt in Frage? Kann die häusliche Pflege auf Dauer sichergestellt werden? Ein Berater hilft Ihnen, vorausschauend zu planen statt von Krise zu Krise zu reagieren.

🧠 88 spezialisierte Demenz-Beratungsstellen bundesweit

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Welche Beratungsstelle passt zu mir?

In Deutschland gibt es über 990 Beratungsstellen rund um die Pflege – doch sie sind nicht alle gleich. Je nach Situation kann eine andere Anlaufstelle die richtige sein. Dieser Überblick hilft bei der Orientierung.

Pflegestützpunkte (421 bundesweit)

Pflegestützpunkte sind die erste Anlaufstelle für die meisten Pflegefragen. Sie werden von Land und Pflegekassen gemeinsam finanziert und beraten kostenlos, neutral und wohnortnah. Ideal für: Erstberatung, Pflegegrad-Antrag, Leistungsüberblick, Vermittlung an Fachstellen.

Wohlfahrtsverbände (110 Beratungsstellen)

Die großen Wohlfahrtsverbände – AWO, DRK, Caritas, Diakonie und der Paritätische – betreiben eigene Pflege-Beratungsstellen. Diese sind besonders stark bei konkreter Vermittlung von Diensten, da die Verbände selbst Pflegedienste, Tagespflegen und Einrichtungen betreiben. Konfessionelle Bindung ist für die Beratung keine Voraussetzung.

EUTB – Teilhabeberatung (148 Stellen)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung richtet sich an Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen. Besonders relevant bei: Kombination aus Pflege und Behinderung, Eingliederungshilfe, persönliches Budget, Assistenzleistungen, Übergang von Pflege zu Teilhabe.

Verbraucherzentralen (17 Landesverbände)

Die Verbraucherzentralen bieten unabhängige Pflege-Rechtsberatung – besonders hilfreich bei Vertragsfragen, Abrechnungsproblemen mit Pflegediensten und allgemeinen Verbraucherrechten in der Pflege. Die Beratung ist in der Regel kostengünstig (5–15 €).

Alzheimer-/Demenzberatung (88 Stellen)

Spezialisierte Alzheimer Gesellschaften und Demenz-Beratungsstellen kennen regionale Entlastungsangebote, Betreuungsgruppen und Schulungen für Angehörige. Ideal bei Verdacht auf oder bestehender Demenz-Diagnose.

Sozialverbände – VdK & SoVD (61 Stellen)

VdK und SoVD sind stark bei Widerspruch und Klage. Als Mitglied erhalten Sie rechtliche Vertretung bis zum Sozialgericht – bei Pflegegrad-Ablehnung oft der effektivste Weg.

💡 Tipp: Sie müssen sich nicht für eine Stelle entscheiden. Kombinieren Sie: Pflegestützpunkt für den Erstüberblick, Wohlfahrtsverband für konkrete Dienstvermittlung, VdK für den Widerspruch. Alle Stellen beraten unabhängig voneinander.

🧭 Alle auf einer Karte: Im Pflege-Lotse Ressourcen-Finder können Sie nach allen Kategorien filtern und Beratungsstellen in Ihrer PLZ-Region finden – mit Adresse, Telefon und Öffnungszeiten.

📍 Nach Stadt suchen: Pflegeberatung in Ihrer Stadt – alle Städte von A bis Z im Überblick.

🎓 Pflegeausbildung: Pflegeschulen in Ihrer Stadt – alle Ausbildungsstätten finden.

📚 Weiterbildung: Fortbildungen in der Pflege – Pflicht, Fachweiterbildungen & Finanzierung.

📋 Neues 2026: Pflege 2026 – Alle Änderungen – BEEP-Gesetz, DiPA, Mindestlöhne, Familienpflegegeld.

📱 Digital: DiPA-Guide – Digitale Pflegeanwendungen: Kosten, Zulassung, BfArM-Verzeichnis.

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Nachbarschaftshilfe & Alltagsbegleitung nach §45a

Neben professionellen Pflegediensten gibt es in Deutschland tausende niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI. Diese werden oft übersehen – dabei können sie den Unterschied zwischen „ich schaffe das" und Überforderung ausmachen.

Was sind §45a-Angebote?

Landesrechtlich anerkannte Helfer und Dienste, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen. Sie werden über den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) finanziert und sind damit für jeden mit Pflegegrad nutzbar. Drei Hauptkategorien:

Warum werden diese Angebote so selten genutzt?

Das Problem ist nicht das Angebot, sondern die Auffindbarkeit. Es gibt keine zentrale Bundesdatenbank. Jedes Bundesland führt eigene Verzeichnisse bei verschiedenen Behörden – Landesämter, Bezirksregierungen, Kommunen. Genau diese Lücke wollen wir mit dem Pflege-Lotse schrittweise schließen.

Wie finde ich passende Angebote?

⚠️ Achtung: Nur landesrechtlich anerkannte Anbieter dürfen über den Entlastungsbetrag abrechnen! Fragen Sie vor Beauftragung immer nach der Anerkennung nach §45a SGB XI in Ihrem Bundesland. Private Putzhilfen ohne Anerkennung können nicht über den Entlastungsbetrag bezahlt werden.

Kosten und Abrechnung

Die Abrechnung läuft meist als Kostenerstattung: Sie beauftragen den Dienst, bezahlen die Rechnung und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Manche Anbieter rechnen auch direkt mit der Kasse ab. Typische Stundensätze: Nachbarschaftshelfer 8–15 €, organisierte Dienste 15–35 €.

🔧 Entlastungsbetrag berechnen: Mit dem Entlastungsbetrag-Rechner sehen Sie genau, wie viel Budget Ihnen zur Verfügung steht – inklusive angesparter Beträge aus dem Vorjahr (Frist: 30. Juni).

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Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen der Pflegeversicherung. Ohne anerkannten Pflegegrad gibt es kein Pflegegeld, keine Sachleistungen und keinen Zugang zu Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege. Hier erfahren Sie, wie der Antrag funktioniert – und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag ist formlos möglich – ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Die Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angegliedert. Wichtig: Notieren Sie das Datum des Antrags, denn Leistungen werden ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, nicht ab dem Begutachtungstermin.

Schritt 2: MD-Begutachtung

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Der Gutachter besucht Sie in der Regel zu Hause und bewertet die Selbständigkeit in 6 Modulen nach dem NBA-Verfahren. Die Begutachtung dauert ca. 45–60 Minuten. Privatversicherte werden durch Medicproof begutachtet.

💡 Tipp: Bereiten Sie sich gründlich vor! Unser Ratgeber zur MD-Begutachtung enthält 10 konkrete Tipps, die den Unterschied zwischen Pflegegrad 2 und 3 ausmachen können.

Schritt 3: Bescheid erhalten

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung entscheiden. Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt gilt eine verkürzte Frist von einer Woche. Wird die Frist überschritten, steht Ihnen eine Entschädigung von 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zu.

Welcher Pflegegrad ist realistisch?

Das NBA-Verfahren vergibt Punkte (0–100), die den Pflegegrad bestimmen:

⚠️ Häufigster Fehler: Viele Familien stellen den Antrag zu spät – oft erst, wenn die Situation bereits kritisch ist. Stellen Sie den Antrag, sobald regelmäßiger Hilfebedarf besteht. Auch bei leichter Demenz oder Mobilitätseinschränkungen ist mindestens Pflegegrad 1 realistisch.

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Gemeinsames Jahresbudget: Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege optimal nutzen

Seit Juli 2025 gibt es eine der größten Vereinfachungen im Pflegegesetz: Das Gemeinsame Jahresbudget von 3.539 € ersetzt die bisherige starre Trennung in Verhinderungspflege (1.685 €) und Kurzzeitpflege (1.854 €). Das gesamte Budget ist flexibel für beide Leistungsarten einsetzbar.

Was hat sich geändert?

Vor Juli 2025 mussten Sie aufpassen, welchen „Topf" Sie nutzen. Wollten Sie mehr Verhinderungspflege als die 1.612 € (damaliger Betrag), konnten Sie nur 50 % der Kurzzeitpflege umwidmen – und umgekehrt. Diese Einschränkungen sind seit dem Gemeinsamen Jahresbudget (§ 42a SGB XI) weggefallen. Sie können die gesamten 3.539 € z. B. komplett für Verhinderungspflege nutzen.

Verhinderungspflege – wofür?

Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – durch Urlaub, Krankheit, Arztbesuche oder einfach Erholung. Kann erbracht werden durch:

Kurzzeitpflege – wofür?

Vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung – nach Krankenhausaufenthalt, bei Überlastung oder als Überbrückung. Maximum: 8 Wochen/Jahr. Während der Kurzzeitpflege wird 50 % des Pflegegeldes weitergezahlt.

Optimale Nutzung – 3 Strategien

⚠️ Wichtig: Das Jahresbudget verfällt am 31. Dezember! Es kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Planen Sie frühzeitig, damit kein Geld ungenutzt bleibt.

🔧 Budget berechnen: Mit unserem Verhinderungspflege-Rechner sehen Sie genau, wie viel vom Gemeinsamen Jahresbudget Ihnen noch zur Verfügung steht und wie Sie es optimal aufteilen.

🧮 Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege berechnen

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Pflegeheim: Kosten, Eigenanteil & Finanzierung

Der Umzug ins Pflegeheim ist oft unvermeidlich – und eine große finanzielle Belastung. Durchschnittlich zahlen Bewohner 2.500–2.800 € monatlich aus eigener Tasche. Hier erfahren Sie, wie sich die Kosten zusammensetzen und welche Hilfen es gibt.

Woraus besteht der Eigenanteil?

Die monatlichen Kosten im Pflegeheim setzen sich aus vier Posten zusammen:

Was zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt einen Zuschuss zum pflegebedingten Anteil (2026): PG 2 = 770 €, PG 3 = 1.262 €, PG 4 = 1.775 €, PG 5 = 2.005 €. Zusätzlich gibt es Leistungszuschläge nach Verweildauer, die den EEE weiter reduzieren:

Was, wenn das Geld nicht reicht?

Wenn Rente, Ersparnisse und Pflegeleistungen nicht ausreichen:

💡 Tipp: Vergleichen Sie Pflegeheime vor dem Einzug! Der Pflegelotse (vdek) und der AOK Pflegenavigator zeigen Preise und Qualitätsergebnisse für ca. 31.000 Einrichtungen bundesweit.

🔧 Eigenanteil berechnen: Mit unserem Eigenanteil-Rechner sehen Sie, mit welchen monatlichen Kosten Sie rechnen müssen – inklusive Leistungszuschläge nach Verweildauer.

🏠 Eigenanteil für Ihren Pflegegrad berechnen

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Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Betreuungsverfügung

Drei Dokumente, die jeder Erwachsene haben sollte – und die im Pflegefall unverzichtbar sind. Ohne Vorsorgevollmacht dürfen selbst Ehepartner und Kinder keine Entscheidungen für geschäftsunfähige Angehörige treffen. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer – auch gegen den Willen der Familie.

Vorsorgevollmacht

Die wichtigste der drei Verfügungen. Sie bevollmächtigt eine Vertrauensperson, im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit zu handeln – in Gesundheits-, Vermögens- und Aufenthaltsangelegenheiten. Damit kann die bevollmächtigte Person:

Empfehlung: Notarielle Beglaubigung (ca. 20–80 €), Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (einmalig ca. 13–26 €). So findet das Betreuungsgericht die Vollmacht im Ernstfall.

Patientenverfügung

Legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Besonders wichtig bei:

Muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Sollte alle 1–2 Jahre überprüft und ggf. aktualisiert werden. Tipp: Besprechen Sie den Inhalt mit Ihrem Hausarzt – das erhöht die Rechtssicherheit.

Betreuungsverfügung

Ergänzt die Vorsorgevollmacht: Falls das Betreuungsgericht trotzdem einen Betreuer bestellen muss (z. B. weil die Vollmacht nicht ausreicht oder angefochten wird), legen Sie hier fest, wer als Betreuer bestellt werden soll – und wer nicht. Formfrei, Schriftform empfohlen.

⚠️ Dringend bei Demenz: Eine Vorsorgevollmacht kann nur erteilt werden, solange die Person geschäftsfähig ist. Bei fortschreitender Demenz schließt sich dieses Zeitfenster. Handeln Sie frühzeitig – im Zweifel lassen Sie die Geschäftsfähigkeit ärztlich bestätigen.

✅ Checkliste: Nutzen Sie unsere Pflege-Checklisten für eine strukturierte Übersicht, welche Dokumente Sie wann brauchen. Im Glossar finden Sie alle Begriffe rund um Vorsorge erklärt.

Wo aufbewahren?

Alle drei Dokumente sollten an einem sicheren, aber auffindbaren Ort aufbewahrt werden. Empfehlung: Original zu Hause (in einer Notfalldose im Kühlschrank oder einem beschrifteten Ordner), Kopien bei der bevollmächtigten Person und beim Hausarzt. Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister stellt sicher, dass das Betreuungsgericht die Dokumente im Notfall findet.

📋 Checklisten für Vorsorge-Dokumente

Zu den Checklisten
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§5 Prävention – Welche Gesundheitskurse stehen Pflegebedürftigen zu?

Prävention in der Pflege ist kein Nice-to-have – sie ist seit 2016 gesetzlich verankert und mit der BEEP-Richtlinie 2026 (Bundeseinheitliche Empfehlungen zur Erhaltung und Förderung der Eigenständigkeit Pflegebedürftiger) konkret umsetzbar. Trotzdem wissen die wenigsten Betroffenen und Angehörigen, dass ihnen kostenlose Gesundheitskurse zustehen.

Was ist §5 SGB XI?

§5 des Elften Sozialgesetzbuches verpflichtet die Pflegekassen, Leistungen zur Prävention in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen zu erbringen. Ziel: Pflegebedürftigkeit stabilisieren, Verschlimmerung verhindern und die Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten. Die Pflegekassen finanzieren diese Angebote – für Pflegebedürftige entstehen keine Kosten.

Welche Kurse gibt es?

Die BEEP-Richtlinie definiert fünf zentrale Handlungsfelder:

Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich alle Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5). Die Angebote richten sich an Menschen in der häuslichen Pflege ebenso wie an Bewohner stationärer Einrichtungen. Auch pflegende Angehörige können von bestimmten Präventionsangeboten profitieren – etwa Rückenschulungen oder Stressbewältigungskursen.

Wie finde ich passende Angebote?

Das ist aktuell die größte Hürde: Es gibt kein zentrales Verzeichnis für Präventionskurse nach §5. Mögliche Anlaufstellen:

💡 Tipp für Pflegeberater: Die §5-Prävention ist ein hervorragender Einstieg ins Beratungsgespräch. Viele Klienten wissen nicht, dass ihnen diese Leistungen zustehen. Wer im Rahmen einer §37.3-Beratung gezielt auf Präventionsangebote hinweist, schafft echten Mehrwert – und dokumentiert das gleich mit.

Prävention als Pflegeberater empfehlen

Für Pflegeberaterinnen und Pflegeberater bietet die §5-Prävention eine strategische Chance: Bei jedem Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 können Sie systematisch einen Präventionscheck durchführen. Ist der Klient sturzgefährdet? Liegt Mangelernährung vor? Gibt es kognitive Einschränkungen? Die Empfehlung passender Kurse ist nicht nur fachlich sinnvoll – sie hebt Ihre Beratung von der Konkurrenz ab.

✅ Praxistipp: Nutzen Sie den Prävention-Finder auf dem Pflege-Lotse, um für Ihre Situation die passenden Angebote zu identifizieren. Im Glossar finden Sie alle Fachbegriffe rund um Prävention erklärt.

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