Pflegeberatung in Aurich

5 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Aurich (Niedersachsen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 Sozialverband, 1 Demenz-Beratung und 2 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

1
🏛️ Pflegestützpunkt
1
🤝 Sozialverband
1
🧠 Alzheimer-Gesellschaft
1
👵 Seniorenstützpunkt
1
🏠 Wohnberatung

Beratungsstellen in Aurich

🏛️
Pflegestützpunkt Aurich
Pflegestützpunkt
Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich 04941 16-7600
🤝
SoVD-Beratungszentrum Aurich
Sozialverband
Lazarettweg 3, 26603 Aurich 04941-2124 E-Mail Website
🧠
Alzheimer Gesellschaft Aurich-Ostfriesland e.V.
Alzheimer-Gesellschaft
Leezdorfer Straße 13a, 26529 Rechtsupweg 0152-26722242
👵
SPN Landkreis Aurich
Seniorenstützpunkt
Oldersumer Str. 65-73, 26605 Aurich 0411-62222 E-Mail Website
🏠
Wohnberatung LK Aurich
Wohnberatung
Oldensumer Str. 65, 26605 Aurich 04931 1870-218 E-Mail

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Niedersachsen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Niedersachsen regelt die Verordnung über niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (NdsNBEVO) die Anerkennung von Nachbarschaftshelfern. Die Schulung umfasst 30 Unterrichtsstunden. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann für anerkannte Helfer und Dienste verwendet werden. Die Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung unterstützt zusätzlich bei Wohnraumanpassungen (Zuschuss: bis 4.180 €).

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Aurich

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Aurich?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).