Pflegeberatung in Emden

4 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Emden (Niedersachsen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 Sozialverband, 1 Demenz-Beratung und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt
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🤝 Sozialverband
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🧠 Alzheimer-Gesellschaft
1
🏠 Wohnberatung

Beratungsstellen in Emden

🏛️
Pflegestützpunkt Emden
Pflegestützpunkt
Ysaac-Brons-Str. 16, 26721 Emden 04921 87-1570
🤝
SoVD-Beratungszentrum Emden
Sozialverband
Brückstr. 20, 26725 Emden 04921-23437 E-Mail Website
🧠
Alzheimer Gesellschaft Emden-Ostfriesland e.V.
Alzheimer-Gesellschaft
Memmostraße 29, 26725 Emden 0175-9789100
🏠
Wohnberatung Stadt Emden
Wohnberatung
Ringstraße 38 b, 26721 Emden 04921 87-1548 E-Mail

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Pflege in Niedersachsen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Niedersachsen regelt die Verordnung über niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (NdsNBEVO) die Anerkennung von Nachbarschaftshelfern. Die Schulung umfasst 30 Unterrichtsstunden. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann für anerkannte Helfer und Dienste verwendet werden. Die Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung unterstützt zusätzlich bei Wohnraumanpassungen (Zuschuss: bis 4.180 €).

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Emden

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Emden?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).