Pflegeberatung in Bochum

8 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Bochum (Nordrhein-Westfalen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 EUTB-Teilhabeberatung, 1 Demenz-Beratung und 6 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

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🧠 Alzheimer-Gesellschaft
6
👵 Seniorenstützpunkt
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)

Beratungsstellen in Bochum

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Alzheimer Gesellschaft Bochum e.V.
Alzheimer-Gesellschaft
Universitätsstr. 77, 44789 Bochum 0234-337772
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Caritas Seniorenbüro Bochum-Wattenscheid
Seniorenstützpunkt
Propst-Hellmich-Promenade 29, 44866 Bochum 02327-946126 E-Mail
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Diakonie Seniorenbüro Bochum-Mitte
Seniorenstützpunkt
Heuversstr. 2, 44793 Bochum 0234-92786390 E-Mail
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DRK Seniorenbüro Bochum-Ost
Seniorenstützpunkt
Alte Bahnhofstr. 6, 44892 Bochum 0234-54476500 E-Mail
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PSH Seniorenbüro Bochum-Nord
Seniorenstützpunkt
Gerther Str. 20, 44805 Bochum 0234-91288842 E-Mail
👵
Seniorenbüro Bochum Süd
Seniorenstützpunkt
Querenburger Höhe 169, 44801 Bochum 0234-77316552 E-Mail
👵
Seniorenbüro Bochum Südwest
Seniorenstützpunkt
Hattinger Str. 811, 44879 Bochum 0234-58868555 E-Mail
EUTB Bochum
Teilhabeberatung (EUTB)

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Nordrhein-Westfalen

Landesrechtliche Besonderheiten: In NRW regelt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Nachbarschaftshelfer benötigen eine 40-stündige Schulung. NRW hat mit über 300 Pflegestützpunkten das dichteste Netz in Deutschland. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist für anerkannte Angebote nutzbar.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Bochum

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Bochum?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).