Pflegeberatung in Potsdam

8 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Potsdam (Berlin)? Im PflegePur Lotse finden Sie 2 Pflegestützpunkte, 3 Wohlfahrtsverband-Beratungsstellen, 1 EUTB-Teilhabeberatung, 1 Demenz-Beratung und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

2
🏛️ Pflegestützpunkt
1
🧠 Alzheimer-Gesellschaft
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
3
⛪ Wohlfahrtsverband
1
⚖️ Verbraucherzentrale

Beratungsstellen in Potsdam

🏛️
Pflegestützpunkt Potsdam
Pflegestützpunkt
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam 0331 289-2720
🏛️
Pflegestützpunkt Potsdam-Mittelmark
Pflegestützpunkt
Niemöllerstraße 1, 14806 Bad Belzig 033841 91-354
🧠
Alzheimer-Gesellschaft Brandenburg e.V.
Alzheimer-Gesellschaft
Stephensonstr. 24-26, 14482 Potsdam 0331-7409008 Website
EUTB Potsdam
Teilhabeberatung (EUTB)
AWO Bezirksverband Potsdam e.V.
Wohlfahrtsverband
Neuendorfer Straße 39a, 14480 Potsdam 0331 73041-0 Website
DRK Landesverband Brandenburg e.V.
Wohlfahrtsverband
Alleestraße 5, 14469 Potsdam 0331 2864-0 Website
Paritätischer Wohlfahrtsverband Brandenburg e.V.
Wohlfahrtsverband
Tornowstraße 48, 14473 Potsdam 0331 2848-0 Website
⚖️
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Verbraucherzentrale
Babelsberger Straße 12, 14473 Potsdam 0331 29871-0 Website

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Pflege in Berlin

Landesrechtliche Besonderheiten: In Berlin regelt die Pflegeunterstützungsverordnung (PflUV) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Nachbarschaftshelfer müssen eine 30-stündige Qualifizierung nachweisen. Berlin hat ein dichtes Netz von 12 Pflegestützpunkten – einen pro Bezirk.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Potsdam

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Potsdam?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).