Pflegeberatung in Brandenburg an der Havel

2 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Brandenburg an der Havel (Berlin)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 EUTB-Teilhabeberatung – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt
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♿ Teilhabeberatung (EUTB)

Beratungsstellen in Brandenburg an der Havel

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Pflegestützpunkt Brandenburg an der Havel
Pflegestützpunkt
Wiener Straße 1, 14772 Brandenburg an der Havel 03381 58-6650
EUTB Brandenburg an der Havel
Teilhabeberatung (EUTB)

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Pflege in Berlin

Landesrechtliche Besonderheiten: In Berlin regelt die Pflegeunterstützungsverordnung (PflUV) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Nachbarschaftshelfer müssen eine 30-stündige Qualifizierung nachweisen. Berlin hat ein dichtes Netz von 12 Pflegestützpunkten – einen pro Bezirk.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Brandenburg an der Havel

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Brandenburg an der Havel?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).