Pflegeberatung in Dresden

9 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Dresden (Sachsen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 4 Wohlfahrtsverband-Beratungsstellen, 4 EUTB-Teilhabeberatungen – alle kostenlos.

1
🏛️ Pflegestützpunkt
4
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
4
⛪ Wohlfahrtsverband

Beratungsstellen in Dresden

🏛️
Pflegestützpunkt Dresden
Pflegestützpunkt
Albertstr. 10, 01097 Dresden 0800 0800101
EUTB Aktives Netzwerk Dresden e.V.
Teilhabeberatung (EUTB)
EUTB BSVS e.V. – Kreisorganisation Dresden
Teilhabeberatung (EUTB)
EUTB Dresden des BSVS e.V.
Teilhabeberatung (EUTB)
EUTB lebendiger leben! e.V. Dresden
Teilhabeberatung (EUTB)
AWO Landesverband Sachsen e.V.
Wohlfahrtsverband
Georg-Palitzsch-Straße 10, 01239 Dresden 0351 8453-0 Website
Caritasverband für die Diözese Dresden-Meißen e.V.
Wohlfahrtsverband
Magdeburger Str. 33, 01067 Dresden Website
DRK Landesverband Sachsen e.V.
Wohlfahrtsverband
Klingerstraße 20, 01139 Dresden 0351 4678-0 Website
Paritätischer Wohlfahrtsverband Sachsen e.V.
Wohlfahrtsverband
Am Brauhaus 8, 01099 Dresden 0351 4916-0 Website

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Ratgeber für Pflegende

Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Sachsen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Sachsen regelt die Sächsische Betreuungsangeboteverordnung die Anerkennung von Nachbarschaftshelfern. Schulungsumfang: 30 Stunden. Die Anerkennung erfolgt durch den Kommunalen Sozialverband.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Dresden

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Dresden?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).