Pflegeberatung in Schwerin

7 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 4 Wohlfahrtsverband-Beratungsstellen, 1 EUTB-Teilhabeberatung, 1 Sozialverband – alle kostenlos.

1
🏛️ Pflegestützpunkt
1
🤝 Sozialverband
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
4
⛪ Wohlfahrtsverband

Beratungsstellen in Schwerin

🏛️
Pflegestützpunkt Schwerin
Pflegestützpunkt
Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin 0385 545-3600
🤝
Sozialverband VdK Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Sozialverband
Wismarsche Str. 181, 19053 Schwerin 0385-521635-0 Website
EUTB Schwerin
Teilhabeberatung (EUTB)
AWO Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wohlfahrtsverband
Wismarsche Straße 183-185, 19053 Schwerin 0385 7617-0 Website
Diakonisches Werk Mecklenburg-Vorpommern
Wohlfahrtsverband
Körnerstraße 7, 19055 Schwerin Website
DRK Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wohlfahrtsverband
Wismarsche Straße 298, 19055 Schwerin 0385 5914-0 Website
Paritätischer Wohlfahrtsverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Wohlfahrtsverband
Wismarsche Straße 181, 19053 Schwerin 0385 59221-0 Website

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Mecklenburg-Vorpommern

Landesrechtliche Besonderheiten: In Mecklenburg-Vorpommern regelt die Anerkennungsverordnung für Entlastungsangebote die Nachbarschaftshilfe. Schulung: 30 Stunden. Die Pflegestützpunkte sind in den Landkreisen verortet.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Schwerin

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Schwerin?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).