Pflegeberatung in Kiel

7 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Kiel (Schleswig-Holstein)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 2 Wohlfahrtsverband-Beratungsstellen, 1 EUTB-Teilhabeberatung, 2 Sozialverband-Stellen und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

1
🏛️ Pflegestützpunkt
2
🤝 Sozialverband
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
2
⛪ Wohlfahrtsverband
1
⚖️ Verbraucherzentrale

Beratungsstellen in Kiel

🏛️
Pflegestützpunkt Kiel
Pflegestützpunkt
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel 0431 901-3845
🤝
SoVD Landesverband Schleswig-Holstein
Sozialverband
Muhliusstr. 87, 24103 Kiel 0431 98388-0 E-Mail Website
🤝
Sozialverband VdK Nord e.V.
Sozialverband
Eggerstedtstraße 11a, 24103 Kiel 0431-69023168 E-Mail Website
EUTB Kiel
Teilhabeberatung (EUTB)
AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Wohlfahrtsverband
Feldstraße 5, 24105 Kiel 0431 5114-0 Website
Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.
Wohlfahrtsverband
Zum Brook 4, 24143 Kiel 0431 5602-0 Website
⚖️
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.
Verbraucherzentrale
Hopfenstraße 29, 24103 Kiel 0431 59099-0 Website

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Ratgeber für Pflegende

Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Schleswig-Holstein

Landesrechtliche Besonderheiten: In Schleswig-Holstein regelt die Anerkennungsverordnung für Unterstützungsangebote im Alltag die Nachbarschaftshilfe. Schulungsumfang: 30 Stunden. Das Land unterstützt zusätzlich Seniorenservicebüros und regionale Pflegekonferenzen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Kiel

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Kiel?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).