Pflegeberatung in Flensburg

3 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Flensburg (Schleswig-Holstein)? Im PflegePur Lotse finden Sie 2 Pflegestützpunkte, 1 EUTB-Teilhabeberatung – alle kostenlos.

2
🏛️ Pflegestützpunkt
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)

Beratungsstellen in Flensburg

🏛️
Pflegestützpunkt Flensburg
Pflegestützpunkt
Rathausplatz 1, 24937 Flensburg 0461 85-2002 Website
🏛️
Pflegestützpunkt Kreis Schleswig-Flensburg
Pflegestützpunkt
Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig 04621 87-570
EUTB Flensburg
Teilhabeberatung (EUTB)

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Schleswig-Holstein

Landesrechtliche Besonderheiten: In Schleswig-Holstein regelt die Anerkennungsverordnung für Unterstützungsangebote im Alltag die Nachbarschaftshilfe. Schulungsumfang: 30 Stunden. Das Land unterstützt zusätzlich Seniorenservicebüros und regionale Pflegekonferenzen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Flensburg

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Flensburg?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).