Pflegeberatung in Rendsburg

2 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Rendsburg (Schleswig-Holstein)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 Wohlfahrtsverband-Beratungsstelle – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt
1
⛪ Wohlfahrtsverband

Beratungsstellen in Rendsburg

🏛️
Pflegestützpunkt Kreis Rendsburg-Eckernförde
Pflegestützpunkt
Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg 04331 202-1245
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Wohlfahrtsverband
Kanalufer 48, 24768 Rendsburg Website

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Schleswig-Holstein

Landesrechtliche Besonderheiten: In Schleswig-Holstein regelt die Anerkennungsverordnung für Unterstützungsangebote im Alltag die Nachbarschaftshilfe. Schulungsumfang: 30 Stunden. Das Land unterstützt zusätzlich Seniorenservicebüros und regionale Pflegekonferenzen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Rendsburg

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Rendsburg?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).