Pflegeberatung in Leer

2 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Leer (Niedersachsen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 EUTB-Teilhabeberatung – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt
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♿ Teilhabeberatung (EUTB)

Beratungsstellen in Leer

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Pflegestützpunkt Leer
Pflegestützpunkt
Bergmannstraße 37, 26789 Leer 0491 926-1990
EUTB Leer (SoVD)
Teilhabeberatung (EUTB)
Gleiwitzer Hof 22 A, 26789 Leer 0491 98796929 E-Mail Website

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Niedersachsen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Niedersachsen regelt die Verordnung über niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (NdsNBEVO) die Anerkennung von Nachbarschaftshelfern. Die Schulung umfasst 30 Unterrichtsstunden. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann für anerkannte Helfer und Dienste verwendet werden. Die Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung unterstützt zusätzlich bei Wohnraumanpassungen (Zuschuss: bis 4.180 €).

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Leer

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Leer?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).