Pflegeberatung in Hameln

5 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Hameln (Niedersachsen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 2 Sozialverband-Stellen, 1 Demenz-Beratung und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

1
🏛️ Pflegestützpunkt
1
📍 Pflegekasse
2
🤝 Sozialverband
1
🧠 Alzheimer-Gesellschaft

Beratungsstellen in Hameln

🏛️
Pflegestützpunkt Hameln-Pyrmont
Pflegestützpunkt
Süntelstraße 9, 31785 Hameln 05151 903-4550
📍
AOK Servicezentrum Hameln
Pflegekasse
Ostertorwall 4, 31785 Hameln 0800 0265637 E-Mail Website
🤝
SoVD-Beratungszentrum Hameln
Sozialverband
Bahnhofstraße 7, 31785 Hameln 05151-3863 E-Mail Website
🤝
VdK Kreisverband Hameln-Pyrmont
Sozialverband
Deisterstraße 12, 31785 Hameln 05151 94560 E-Mail Website
🧠
Alzheimer Gesellschaft Hameln-Pyrmont e.V.
Alzheimer-Gesellschaft

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Pflege in Niedersachsen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Niedersachsen regelt die Verordnung über niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote (NdsNBEVO) die Anerkennung von Nachbarschaftshelfern. Die Schulung umfasst 30 Unterrichtsstunden. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann für anerkannte Helfer und Dienste verwendet werden. Die Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung unterstützt zusätzlich bei Wohnraumanpassungen (Zuschuss: bis 4.180 €).

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Hameln

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Hameln?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).