Pflegeberatung in Halle

4 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Halle (Sachsen-Anhalt)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 Wohlfahrtsverband-Beratungsstelle, 1 EUTB-Teilhabeberatung und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
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⛪ Wohlfahrtsverband
1
⚖️ Verbraucherzentrale

Beratungsstellen in Halle

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Pflegestützpunkt Halle
Pflegestützpunkt
Merseburger Str. 2, 06110 Halle 0345 2213600
EUTB Halle (Saale)
Teilhabeberatung (EUTB)
Diakonie Mitteldeutschland
Wohlfahrtsverband
Merseburger Str. 44, 06110 Halle (Saale) Website
⚖️
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.
Verbraucherzentrale
Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale) 0345 29801-0 Website

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Pflege in Sachsen-Anhalt

Landesrechtliche Besonderheiten: In Sachsen-Anhalt regelt die Betreuungsverordnung die Anerkennung von Nachbarschaftshelfern. Schulung: 30 Stunden. Die Pflegestützpunkte sind an die Landkreise und kreisfreien Städte angebunden.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Halle

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Halle?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).