Pflegeberatung in Koblenz

6 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Koblenz (Rheinland-Pfalz)? Im PflegePur Lotse finden Sie 4 Pflegestützpunkte, 1 Wohlfahrtsverband-Beratungsstelle, 1 EUTB-Teilhabeberatung – alle kostenlos.

4
🏛️ Pflegestützpunkt
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
1
⛪ Wohlfahrtsverband

Beratungsstellen in Koblenz

🏛️
Pflegestützpunkt Koblenz-Mitte
Pflegestützpunkt
Bogenstraße 53a, 56073 Koblenz 0261 942365-40 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Koblenz-Nord
Pflegestützpunkt
Am Ufer 17b, 56070 Koblenz 0261 296719-01 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Koblenz-Ost
Pflegestützpunkt
Bogenstraße 53a, 56073 Koblenz 0261 942496-52 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Koblenz-Süd
Pflegestützpunkt
In der Goldgrube 10, 56073 Koblenz 0261 94230186 E-Mail Website
EUTB Koblenz
Teilhabeberatung (EUTB)
AWO Bezirksverband Rheinland e.V.
Wohlfahrtsverband
Dreikaiserweg 4, 56068 Koblenz 0261 3006-0 Website

Alle Ergebnisse im Pflege-Lotse

Interaktive Karte, Filter nach Typ und Fachgebiet, Entfernungssuche

Vollständige Suche öffnen

Kostenlose Pflege-Rechner & Tools

Ratgeber für Pflegende

Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Rheinland-Pfalz

Landesrechtliche Besonderheiten: Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine Pflegekammer eingerichtet. Die Angeboteverordnung regelt die Anerkennung von Alltagshelfern (30 Stunden Schulung). Das Land fördert landesweite Pflegestützpunkte und Beratungsstrukturen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Koblenz

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Koblenz?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).