Pflegeberatung in Cottbus

5 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Cottbus (Brandenburg)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 2 Wohlfahrtsverband-Beratungsstellen, 1 EUTB-Teilhabeberatung und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

1
🏛️ Pflegestützpunkt
1
👵 Seniorenstützpunkt
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
2
⛪ Wohlfahrtsverband

Beratungsstellen in Cottbus

🏛️
Pflegestützpunkt Cottbus
Pflegestützpunkt
Thiemstraße 37, 03050 Cottbus 0355 612-3320
👵
Seniorenbüro Cottbus
Seniorenstützpunkt
Neumarkt 5, 03046 Cottbus 0355-6122989 E-Mail
EUTB Cottbus
Teilhabeberatung (EUTB)
AWO Bezirksverband Brandenburg Süd e.V.
Wohlfahrtsverband
Karl-Marx-Straße 52, 03044 Cottbus 0355 3555-0 Website
Caritasverband der Diözese Görlitz e.V.
Wohlfahrtsverband
Adlerstraße 40, 03046 Cottbus Website

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Brandenburg

Landesrechtliche Besonderheiten: In Brandenburg regelt die Pflegeangeboteverordnung die Anerkennung von Alltagshelfern. Schulung: 30 Stunden. Das Land fördert über 50 Pflegestützpunkte, besonders im ländlichen Raum.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Cottbus

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Cottbus?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).