Pflegeberatung in Erbach

5 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Erbach (Hessen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 5 Pflegestützpunkte – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt

Beratungsstellen in Erbach

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Pflegestützpunkt Odenwaldkreis
Pflegestützpunkt
Michelstädter Straße 12, 64711 Erbach 06062 70-3901 Website
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Pflegestützpunkt Puderbach
Pflegestützpunkt
Barentoner Straße 2, 56305 Puderbach 02684 850-170 E-Mail Website
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Pflegestützpunkt Stuttgart Weilimdorf/Feuerbach
Pflegestützpunkt
Löwen-Markt 1, 70499 Stuttgart 0711 216-25798 E-Mail Website
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Pflegestützpunkt Vogelsbergkreis
Pflegestützpunkt
Goldhelg 20, 36341 Lauterbach 06641 977-2092 Website
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Pflegestützpunkt Weilerbach
Pflegestützpunkt
Hüttengärten 20, 67685 Weilerbach 06374 995515-5 E-Mail Website

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Hessen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Hessen regelt die Betreuungs- und Pflegeleistungsverordnung (BPflVO) die Anerkennung von Alltagshelfern. Schulungsumfang: 30 Stunden. Hessen hat ein landesweites Netz von Pflegestützpunkten in allen 26 Landkreisen und kreisfreien Städten.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Erbach

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Erbach?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).