Pflegeberatung in Dieburg

6 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Dieburg (Hessen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 2 Pflegestützpunkte, 1 EUTB-Teilhabeberatung, 2 Demenz-Beratungen und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

2
🏛️ Pflegestützpunkt
2
🧠 Alzheimer-Gesellschaft
1
👵 Seniorenstützpunkt
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)

Beratungsstellen in Dieburg

🏛️
Pflegestützpunkt Darmstadt-Dieburg
Pflegestützpunkt
Albinistraße 23, 64807 Dieburg 06151 881-2172 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Stadt Darmstadt
Pflegestützpunkt
Frankfurter Str. 71, 64293 Darmstadt 06151 669-9631 Website
🧠
Alzheimer Gesellschaft Darmstadt-Dieburg e.V.
Alzheimer-Gesellschaft
Otzbergring 1+3, 64846 Groß-Zimmern 06071-618999
🧠
DemenzForumDarmstadt e.V.
Alzheimer-Gesellschaft
Heinheimer Str. 41, 64289 Darmstadt 06151-967996
👵
Hiergeblieben e.V. Darmstadt
Seniorenstützpunkt
Mirjam-Pressler-Str. 10, 64289 Darmstadt 06151-7871508 E-Mail
EUTB Darmstadt
Teilhabeberatung (EUTB)

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Hessen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Hessen regelt die Betreuungs- und Pflegeleistungsverordnung (BPflVO) die Anerkennung von Alltagshelfern. Schulungsumfang: 30 Stunden. Hessen hat ein landesweites Netz von Pflegestützpunkten in allen 26 Landkreisen und kreisfreien Städten.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Dieburg

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Dieburg?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).