Pflegeberatung in Hagen

4 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Hagen (Nordrhein-Westfalen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 2 EUTB-Teilhabeberatungen und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

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♿ Teilhabeberatung (EUTB)
1
👤 Pflegeberater
1
🏛️ Pflegestützpunkt

Beratungsstellen in Hagen

♿
EUTB Hagen
Teilhabeberatung (EUTB)
♿
Selbstbestimmt leben in Nordhessen e.V. - SliN - Wolfhagen
Teilhabeberatung (EUTB)
👤
NordHannoverscher PflegeService-Care Management
Pflegeberater
Walsroder Straße 184, 30853 Langenhagen 051137382260 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Schaumburg
Pflegestützpunkt
Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen 05721 703-7400

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Pflege in Nordrhein-Westfalen

Landesrechtliche Besonderheiten: In NRW regelt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Nachbarschaftshelfer benötigen eine 40-stündige Schulung. NRW hat mit über 300 Pflegestützpunkten das dichteste Netz in Deutschland. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist für anerkannte Angebote nutzbar.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Hagen

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Hagen?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).