Pflegeberatung in Herrenberg

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Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Herrenberg (Baden-Württemberg)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt

Beratungsstellen in Herrenberg

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Pflegestützpunkt Landkreis Böblingen - Herrenberg
Pflegestützpunkt
Marktplatz 1, 71083 Herrenberg 07032 9243636 E-Mail Website

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Pflege in Baden-Württemberg

Landesrechtliche Besonderheiten: In Baden-Württemberg regelt die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) die Anerkennung. Nachbarschaftshelfer benötigen einen Qualifizierungskurs von 30–40 Stunden. Das Land fördert zusätzlich Pflegestützpunkte und kommunale Pflegekonferenzen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Herrenberg

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Herrenberg?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).