Pflegeberatung in Kaiserslautern

5 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz)? Im PflegePur Lotse finden Sie 4 Pflegestützpunkte, 1 EUTB-Teilhabeberatung – alle kostenlos.

4
🏛️ Pflegestützpunkt
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)

Beratungsstellen in Kaiserslautern

🏛️
Pflegestützpunkt Kaiserslautern Nord-Ost
Pflegestützpunkt
Dornenstraße 40b, 67657 Kaiserslautern 0631 310595-80 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Kaiserslautern Nord-West
Pflegestützpunkt
Berliner Straße 30, 67659 Kaiserslautern 0631 371006-66 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Kaiserslautern Süd-Ost
Pflegestützpunkt
Kennelstraße 7, 67659 Kaiserslautern 0631 534482-80 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Kaiserslautern Süd-West
Pflegestützpunkt
Leipziger Straße 152, 67663 Kaiserslautern 0631 35072-27 E-Mail Website
EUTB Kaiserslautern
Teilhabeberatung (EUTB)

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Rheinland-Pfalz

Landesrechtliche Besonderheiten: Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine Pflegekammer eingerichtet. Die Angeboteverordnung regelt die Anerkennung von Alltagshelfern (30 Stunden Schulung). Das Land fördert landesweite Pflegestützpunkte und Beratungsstrukturen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Kaiserslautern

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Kaiserslautern?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).