Pflegeberatung in Ludwigshafen am Rhein

5 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)? Im PflegePur Lotse finden Sie 5 Pflegestützpunkte – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt

Beratungsstellen in Ludwigshafen am Rhein

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Pflegestützpunkt Ludwigshafen Mundenheim
Pflegestützpunkt
Weinbietstraße 36, 67065 Ludwigshafen am Rhein 0621 57240-176 E-Mail Website
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Pflegestützpunkt Ludwigshafen Oppau/Edigheim
Pflegestützpunkt
Edigheimer Straße 45, 67069 Ludwigshafen am Rhein 0621 65716-40 E-Mail Website
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Pflegestützpunkt Ludwigshafen West/Nord/Friesenheim
Pflegestützpunkt
Rohrlachstraße 68, 67063 Ludwigshafen am Rhein 0621 59297241 E-Mail Website
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Pflegestützpunkt Ludwigshafen-Mitte/Süd
Pflegestützpunkt
Richard-Dehmel-Straße 2, 67061 Ludwigshafen am Rhein 0621 58790-276 E-Mail Website
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Pflegestützpunkt Ludwigshafen-Oggersheim
Pflegestützpunkt
Schillerplatz 5, 67071 Ludwigshafen am Rhein 0621 549664-82 E-Mail Website

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Rheinland-Pfalz

Landesrechtliche Besonderheiten: Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine Pflegekammer eingerichtet. Die Angeboteverordnung regelt die Anerkennung von Alltagshelfern (30 Stunden Schulung). Das Land fördert landesweite Pflegestützpunkte und Beratungsstrukturen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Ludwigshafen am Rhein

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Ludwigshafen am Rhein?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).