Pflegeberatung in Speyer

4 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Speyer (Rheinland-Pfalz)? Im PflegePur Lotse finden Sie 2 Pflegestützpunkte, 2 Wohlfahrtsverband-Beratungsstellen – alle kostenlos.

2
🏛️ Pflegestützpunkt
2
⛪ Wohlfahrtsverband

Beratungsstellen in Speyer

🏛️
Pflegestützpunkt Speyer I
Pflegestützpunkt
Paul-Egell-Straße 24, 67346 Speyer 06232 6796705 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Speyer II
Pflegestützpunkt
Bahnhofstraße 39, 67346 Speyer 06232 8500177 E-Mail Website
Caritasverband für die Diözese Speyer e.V.
Wohlfahrtsverband
Obere Langgasse 2, 67346 Speyer Website
Diakonisches Werk Pfalz
Wohlfahrtsverband
Karmeliterstraße 20, 67346 Speyer Website

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Pflege in Rheinland-Pfalz

Landesrechtliche Besonderheiten: Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine Pflegekammer eingerichtet. Die Angeboteverordnung regelt die Anerkennung von Alltagshelfern (30 Stunden Schulung). Das Land fördert landesweite Pflegestützpunkte und Beratungsstrukturen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Speyer

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Speyer?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).