Pflegeberatung in Karlsruhe

7 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Karlsruhe (Baden-Württemberg)? Im PflegePur Lotse finden Sie 4 Pflegestützpunkte, 2 Wohlfahrtsverband-Beratungsstellen, 1 EUTB-Teilhabeberatung – alle kostenlos.

4
🏛️ Pflegestützpunkt
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
2
⛪ Wohlfahrtsverband

Beratungsstellen in Karlsruhe

🏛️
Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe Bretten
Pflegestützpunkt
Hermann-Beuttenmüller-Straße 6, 75015 Bretten 07251 309-610 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe Bruchsal
Pflegestützpunkt
Am Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal 07251 309-620 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Landkreis Karlsruhe Ettlingen
Pflegestützpunkt
Klostergasse 1, 76275 Ettlingen 07243 101-280 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Stadt Karlsruhe
Pflegestützpunkt
Zähringerstr. 61, 76133 Karlsruhe 0721 133-5086 E-Mail Website
EUTB Karlsruhe
Teilhabeberatung (EUTB)
AWO Bezirksverband Baden e.V.
Wohlfahrtsverband
Hohenzollernstraße 22, 76135 Karlsruhe 0721 8207-0 Website
Diakonisches Werk Baden
Wohlfahrtsverband
Vorholzstraße 3, 76137 Karlsruhe Website

Alle Ergebnisse im Pflege-Lotse

Interaktive Karte, Filter nach Typ und Fachgebiet, Entfernungssuche

Vollständige Suche öffnen

Kostenlose Pflege-Rechner & Tools

Ratgeber für Pflegende

Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Baden-Württemberg

Landesrechtliche Besonderheiten: In Baden-Württemberg regelt die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) die Anerkennung. Nachbarschaftshelfer benötigen einen Qualifizierungskurs von 30–40 Stunden. Das Land fördert zusätzlich Pflegestützpunkte und kommunale Pflegekonferenzen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Karlsruhe

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Karlsruhe?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).