Pflegeberatung in Limburg

3 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Limburg (Hessen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 2 Pflegestützpunkte, 1 Wohlfahrtsverband-Beratungsstelle – alle kostenlos.

2
🏛️ Pflegestützpunkt
1
⛪ Wohlfahrtsverband

Beratungsstellen in Limburg

🏛️
Pflegestützpunkt Limburg-Weilburg
Pflegestützpunkt
Schiede 43, 65549 Limburg 06431 296-375 Website
🏛️
Pflegestützpunkt Limburgerhof
Pflegestützpunkt
Kirchenstraße 29, 67117 Limburgerhof 06236 42902-50 E-Mail Website
Caritasverband für die Diözese Limburg e.V.
Wohlfahrtsverband
Graupfortstraße 5, 65549 Limburg Website

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Pflege in Hessen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Hessen regelt die Betreuungs- und Pflegeleistungsverordnung (BPflVO) die Anerkennung von Alltagshelfern. Schulungsumfang: 30 Stunden. Hessen hat ein landesweites Netz von Pflegestützpunkten in allen 26 Landkreisen und kreisfreien Städten.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Limburg

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Limburg?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).