Pflegeberatung in Mainz

6 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Mainz (Rheinland-Pfalz)? Im PflegePur Lotse finden Sie 3 Pflegestützpunkte, 1 Wohlfahrtsverband-Beratungsstelle, 1 EUTB-Teilhabeberatung, 1 Sozialverband – alle kostenlos.

3
🏛️ Pflegestützpunkt
1
🤝 Sozialverband
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
1
⛪ Wohlfahrtsverband

Beratungsstellen in Mainz

🏛️
Pflegestützpunkt Mainz-Neustadt/Ebersheim
Pflegestützpunkt
Lessingstraße 12a, 55118 Mainz 06131 66938-60 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Neustadt I
Pflegestützpunkt
Rotkreuzstraße 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße 06321 93789-10 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Neustadt II
Pflegestützpunkt
Rotkreuzstraße 2, 67433 Neustadt an der Weinstraße 06321 93789-10 E-Mail Website
🤝
SoVD-Beratungszentrum Neustadt am Rbg.
Sozialverband
Leinstr. 37, 31535 Neustadt am Rübenberge
EUTB Stiftung Lebenshilfe Sächsische Schweiz - Neustadt
Teilhabeberatung (EUTB)
AWO Bezirksverband Pfalz e.V.
Wohlfahrtsverband
Maximilianstraße 31, 67433 Neustadt an der Weinstraße 06321 3910-0 Website

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Rheinland-Pfalz

Landesrechtliche Besonderheiten: Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine Pflegekammer eingerichtet. Die Angeboteverordnung regelt die Anerkennung von Alltagshelfern (30 Stunden Schulung). Das Land fördert landesweite Pflegestützpunkte und Beratungsstrukturen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Mainz

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Mainz?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).