Pflegeberatung in Bad Kreuznach

4 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz)? Im PflegePur Lotse finden Sie 3 Pflegestützpunkte und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

3
🏛️ Pflegestützpunkt
1
👵 Seniorenstützpunkt

Beratungsstellen in Bad Kreuznach

🏛️
Pflegestützpunkt Bad Kreuznach I
Pflegestützpunkt
Wilhelmstr. 84-86, 55543 Bad Kreuznach 0671 920473-0 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Bad Kreuznach II
Pflegestützpunkt
Wilhelmstr. 84-86, 55543 Bad Kreuznach 0671 920473-0 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Bad Kreuznach III
Pflegestützpunkt
Wilhelmstr. 84-86, 55543 Bad Kreuznach 0671 920473-0 E-Mail Website
👵
Seniorenbüro Bad Kreuznach
Seniorenstützpunkt
Salinenstraße 47, 55543 Bad Kreuznach 0671-8031455 E-Mail

Alle Ergebnisse im Pflege-Lotse

Interaktive Karte, Filter nach Typ und Fachgebiet, Entfernungssuche

Vollständige Suche öffnen

Kostenlose Pflege-Rechner & Tools

Ratgeber für Pflegende

Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Rheinland-Pfalz

Landesrechtliche Besonderheiten: Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland eine Pflegekammer eingerichtet. Die Angeboteverordnung regelt die Anerkennung von Alltagshelfern (30 Stunden Schulung). Das Land fördert landesweite Pflegestützpunkte und Beratungsstrukturen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Bad Kreuznach

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Bad Kreuznach?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).