Pflegeberatung in Norderstedt

2 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Norderstedt (Hamburg)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 Demenz-Beratung – alle kostenlos.

1
🏛️ Pflegestützpunkt
1
🧠 Alzheimer-Gesellschaft

Beratungsstellen in Norderstedt

🏛️
Pflegestützpunkt Kreis Segeberg
Pflegestützpunkt
Heidbergstraße 28, 22846 Norderstedt 040 52883-830
🧠
Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V.
Alzheimer-Gesellschaft
Hans-Böckler-Ring 23c, 22851 Norderstedt 040-23830444 E-Mail Website

Alle Ergebnisse im Pflege-Lotse

Interaktive Karte, Filter nach Typ und Fachgebiet, Entfernungssuche

Vollständige Suche öffnen

Kostenlose Pflege-Rechner & Tools

Ratgeber für Pflegende

Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Hamburg

Landesrechtliche Besonderheiten: In Hamburg regelt die Hamburgische Pflegeengagementverordnung die Anerkennung von Nachbarschaftshelfern. Schulung: 30 Stunden. Die Stadt Hamburg betreibt 7 Pflegestützpunkte und bietet zusätzlich das Hamburger Pflegetelefon als zentrale Anlaufstelle.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Norderstedt

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Norderstedt?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).