Pflegeberatung in Oranienburg

2 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Oranienburg (Brandenburg)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 Wohlfahrtsverband-Beratungsstelle – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt
1
⛪ Wohlfahrtsverband

Beratungsstellen in Oranienburg

🏛️
Pflegestützpunkt Oberhavel
Pflegestützpunkt
Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg 03301 601-360
AWO Bezirksverband Brandenburg Nord e.V.
Wohlfahrtsverband
Tempelhofer Weg 18, 16515 Oranienburg 03301 579-0 Website

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Pflege in Brandenburg

Landesrechtliche Besonderheiten: In Brandenburg regelt die Pflegeangeboteverordnung die Anerkennung von Alltagshelfern. Schulung: 30 Stunden. Das Land fördert über 50 Pflegestützpunkte, besonders im ländlichen Raum.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Oranienburg

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Oranienburg?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).