Pflegeberatung in Augsburg

4 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Augsburg (Bayern)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 Wohlfahrtsverband-Beratungsstelle, 1 EUTB-Teilhabeberatung, 1 Demenz-Beratung – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt
1
🧠 Alzheimer-Gesellschaft
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
1
⛪ Wohlfahrtsverband

Beratungsstellen in Augsburg

🏛️
Pflegestützpunkt Augsburg
Pflegestützpunkt
Maximilianstr. 59, 86150 Augsburg 0821 324-4901
🧠
Alzheimer Gesellschaft Augsburg e.V.
Alzheimer-Gesellschaft
Mittlerer Lech 5d, 86150 Augsburg 0821-3193130
EUTB Augsburg
Teilhabeberatung (EUTB)
Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V.
Wohlfahrtsverband
Auf dem Kreuz 41, 86152 Augsburg Website

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Pflege in Bayern

Landesrechtliche Besonderheiten: In Bayern regelt die AVPfleWoqG die Anerkennung von Alltagsbegleitern und Nachbarschaftshelfern. Die Schulung umfasst 40 Stunden. Bayern bietet zusätzlich das Landespflegegeld von 1.000 €/Jahr ab Pflegegrad 2 – unabhängig von Bundesleistungen. Anträge beim Landesamt für Pflege.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Augsburg

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Augsburg?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).