Pflegeberatung in Bad Hersfeld

1 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Bad Hersfeld (Hessen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt

Beratungsstellen in Bad Hersfeld

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Pflegestützpunkt Hersfeld-Rotenburg
Pflegestützpunkt
Klaustor 3, 36251 Bad Hersfeld 06621 87-5401 Website

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Pflege in Hessen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Hessen regelt die Betreuungs- und Pflegeleistungsverordnung (BPflVO) die Anerkennung von Alltagshelfern. Schulungsumfang: 30 Stunden. Hessen hat ein landesweites Netz von Pflegestützpunkten in allen 26 Landkreisen und kreisfreien Städten.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Bad Hersfeld

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Bad Hersfeld?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).