Pflegeberatung in Bonn

5 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Bonn (Nordrhein-Westfalen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 EUTB-Teilhabeberatung und 4 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

4
👵 Seniorenstützpunkt
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)

Beratungsstellen in Bonn

👵
Amt für Soziales Bonn Seniorenarbeit
Seniorenstützpunkt
Friedrich-Breuer-Str. 65, 53225 Bonn 0228-4810 E-Mail
👵
Bürgerstiftung Rheinviertel Bonn
Seniorenstützpunkt
Beethovenallee 38, 53173 Bonn 0228-36834222 E-Mail
👵
Familienbildungsstätte MGH Bonn
Seniorenstützpunkt
Friesenstr. 6, 53175 Bonn 0228-373660 E-Mail Website
👵
Seniorenbüro Tat und Rat Bonn
Seniorenstützpunkt
An der Wolfsburg 1, 53225 Bonn 0228-635532 E-Mail
EUTB Bonn
Teilhabeberatung (EUTB)

Alle Ergebnisse im Pflege-Lotse

Interaktive Karte, Filter nach Typ und Fachgebiet, Entfernungssuche

Vollständige Suche öffnen

Kostenlose Pflege-Rechner & Tools

Ratgeber für Pflegende

Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Nordrhein-Westfalen

Landesrechtliche Besonderheiten: In NRW regelt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Nachbarschaftshelfer benötigen eine 40-stündige Schulung. NRW hat mit über 300 Pflegestützpunkten das dichteste Netz in Deutschland. Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) ist für anerkannte Angebote nutzbar.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Bonn

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Bonn?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).