Pflegeberatung in Erfurt

6 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Erfurt (Thüringen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 3 Wohlfahrtsverband-Beratungsstellen, 1 EUTB-Teilhabeberatung und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

1
🏛️ Pflegestützpunkt
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
3
⛪ Wohlfahrtsverband
1
⚖️ Verbraucherzentrale

Beratungsstellen in Erfurt

🏛️
Pflegestützpunkt Erfurt
Pflegestützpunkt
Juri-Gagarin-Ring 150, 99084 Erfurt 0361 655-4290
EUTB Erfurt
Teilhabeberatung (EUTB)
AWO Landesverband Thüringen e.V.
Wohlfahrtsverband
Juri-Gagarin-Ring 160, 99084 Erfurt 0361 2106-0 Website
Caritasverband für das Bistum Erfurt e.V.
Wohlfahrtsverband
Wilhelm-Külz-Str. 33, 99084 Erfurt Website
DRK Landesverband Thüringen e.V.
Wohlfahrtsverband
Heinrich-Heine-Straße 3, 99096 Erfurt 0361 3440-0 Website
⚖️
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Verbraucherzentrale
Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt 0361 5551-40 Website

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Pflege in Thüringen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Thüringen regelt die Thüringer Anerkennungsverordnung die Nachbarschaftshilfe. Schulung: 30 Stunden. Thüringen investiert in den Ausbau von Pflegestützpunkten, insbesondere im ländlichen Raum.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Erfurt

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Erfurt?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).