Pflegeberatung in Heide

7 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Heide (Schleswig-Holstein)? Im PflegePur Lotse finden Sie 4 Pflegestützpunkte, 2 EUTB-Teilhabeberatungen, 1 Sozialverband – alle kostenlos.

4
🏛️ Pflegestützpunkt
1
🤝 Sozialverband
2
♿ Teilhabeberatung (EUTB)

Beratungsstellen in Heide

🏛️
Pflegestützpunkt Kreis Dithmarschen
Pflegestützpunkt
Esmarchstraße 50, 25746 Heide 0481 785-1112
🏛️
Pflegestützpunkt Landkreis Heidenheim
Pflegestützpunkt
Felsenstr. 36, 89518 Heidenheim an der Brenz 07321 321-2588 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Stadt Heidelberg
Pflegestützpunkt
Dantestr. 7, 69115 Heidelberg 06221 5849000 E-Mail Website
🏛️
Pflegestützpunkt Walsrode (Heidekreis)
Pflegestützpunkt
Vogteistraße 19, 29683 Bad Fallingbostel 05162 970-500
🤝
VdK Kreisverband Lüneburger Heide
Sozialverband
Schießgrabenstraße 6, 21335 Lüneburg 04131-33177 E-Mail Website
EUTB Heidekreis (SoVD)
Teilhabeberatung (EUTB)
Walsroder Str. 9, 29683 Bad Fallingbostel 05162 9851390 E-Mail Website
EUTB Heidelberg
Teilhabeberatung (EUTB)

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Schleswig-Holstein

Landesrechtliche Besonderheiten: In Schleswig-Holstein regelt die Anerkennungsverordnung für Unterstützungsangebote im Alltag die Nachbarschaftshilfe. Schulungsumfang: 30 Stunden. Das Land unterstützt zusätzlich Seniorenservicebüros und regionale Pflegekonferenzen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Heide

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Heide?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).