Pflegeberatung in Leipzig

3 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Leipzig (Sachsen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 EUTB-Teilhabeberatung und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt
1
♿ Teilhabeberatung (EUTB)
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⚖️ Verbraucherzentrale

Beratungsstellen in Leipzig

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Pflegestützpunkt Leipzig
Pflegestützpunkt
Prager Str. 21, 04103 Leipzig 0800 0800101
EUTB Leben mit Handicaps e.V. Leipzig
Teilhabeberatung (EUTB)
⚖️
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Verbraucherzentrale
Katharinenstraße 17, 04109 Leipzig 0341 6962-90 Website

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Pflege in Sachsen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Sachsen regelt die Sächsische Betreuungsangeboteverordnung die Anerkennung von Nachbarschaftshelfern. Schulungsumfang: 30 Stunden. Die Anerkennung erfolgt durch den Kommunalen Sozialverband.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Leipzig

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Leipzig?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).