Pflegeberatung in Rostock

4 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 EUTB-Teilhabeberatung, 1 Demenz-Beratung und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt
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🧠 Alzheimer-Gesellschaft
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♿ Teilhabeberatung (EUTB)
1
⚖️ Verbraucherzentrale

Beratungsstellen in Rostock

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Pflegestützpunkt Rostock
Pflegestützpunkt
Neuer Markt 3, 18055 Rostock 0381 381-1400
🧠
DAlzG Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Alzheimer-Gesellschaft
Schwaaner Landstr. 10, 18055 Rostock 0381-20875400 E-Mail Website
EUTB Rostock
Teilhabeberatung (EUTB)
⚖️
Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Verbraucherzentrale
Strandstraße 98, 18055 Rostock 0381 20870-0 Website

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Pflege in Mecklenburg-Vorpommern

Landesrechtliche Besonderheiten: In Mecklenburg-Vorpommern regelt die Anerkennungsverordnung für Entlastungsangebote die Nachbarschaftshilfe. Schulung: 30 Stunden. Die Pflegestützpunkte sind in den Landkreisen verortet.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Rostock

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Rostock?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).