Pflegeberatung in Schleswig

7 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Schleswig (Schleswig-Holstein)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 3 Wohlfahrtsverband-Beratungsstellen, 1 Sozialverband, 1 Demenz-Beratung und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

1
🏛️ Pflegestützpunkt
1
🤝 Sozialverband
1
🧠 Alzheimer-Gesellschaft
3
⛪ Wohlfahrtsverband
1
⚖️ Verbraucherzentrale

Beratungsstellen in Schleswig

🏛️
Pflegestützpunkt Kreis Schleswig-Flensburg
Pflegestützpunkt
Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig 04621 87-570
🤝
SoVD Landesverband Schleswig-Holstein
Sozialverband
Muhliusstr. 87, 24103 Kiel 0431 98388-0 E-Mail Website
🧠
Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V.
Alzheimer-Gesellschaft
Hans-Böckler-Ring 23c, 22851 Norderstedt 040-23830444 E-Mail Website
AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Wohlfahrtsverband
Feldstraße 5, 24105 Kiel 0431 5114-0 Website
Diakonisches Werk Schleswig-Holstein
Wohlfahrtsverband
Kanalufer 48, 24768 Rendsburg Website
Paritätischer Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V.
Wohlfahrtsverband
Zum Brook 4, 24143 Kiel 0431 5602-0 Website
⚖️
Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.
Verbraucherzentrale
Hopfenstraße 29, 24103 Kiel 0431 59099-0 Website

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Pflege-Glossar – Wichtige Begriffe

Pflege in Schleswig-Holstein

Landesrechtliche Besonderheiten: In Schleswig-Holstein regelt die Anerkennungsverordnung für Unterstützungsangebote im Alltag die Nachbarschaftshilfe. Schulungsumfang: 30 Stunden. Das Land unterstützt zusätzlich Seniorenservicebüros und regionale Pflegekonferenzen.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Schleswig

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Schleswig?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).