Pflegeberatung in Weimar

3 Anlaufstellen gefunden

Sie suchen Hilfe bei Pflegefragen in Weimar (Thüringen)? Im PflegePur Lotse finden Sie 1 Pflegestützpunkt, 1 EUTB-Teilhabeberatung und 1 weitere Anlaufstellen – alle kostenlos.

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🏛️ Pflegestützpunkt
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👵 Seniorenstützpunkt
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♿ Teilhabeberatung (EUTB)

Beratungsstellen in Weimar

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Pflegestützpunkt Weimar
Pflegestützpunkt
Schwanseestraße 17, 99423 Weimar 03643 762-400
👵
Seniorenbüro Weimarer Land Apolda
Seniorenstützpunkt
Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda 03644-540215 E-Mail Website
EUTB Weimar
Teilhabeberatung (EUTB)

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Pflege in Thüringen

Landesrechtliche Besonderheiten: In Thüringen regelt die Thüringer Anerkennungsverordnung die Nachbarschaftshilfe. Schulung: 30 Stunden. Thüringen investiert in den Ausbau von Pflegestützpunkten, insbesondere im ländlichen Raum.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Weimar

Ist Pflegeberatung kostenlos?
Ja, Pflegeberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos. Pflegestützpunkte, Sozialverbände, Alzheimer-Gesellschaften und EUTB-Beratungsstellen beraten kostenfrei. Auch unabhängige Pflegeberater (§ 7a SGB XI) werden von der Pflegekasse finanziert.
Wie finde ich einen guten Pflegeberater in Weimar?
Starten Sie mit dem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe – dort erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung. Für spezielle Themen wie Widerspruch oder Leistungsoptimierung empfehlen wir unabhängige Berater. Der PflegePur Lotse zeigt Ihnen alle Optionen mit Kontaktdaten.
Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung?
Jeder, der einen Pflegegrad beantragt hat oder bereits hat, hat einen Rechtsanspruch auf individuelle Pflegeberatung (§ 7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von 2 Wochen einen Beratungstermin anbieten. Aber auch ohne Pflegegrad können Sie Pflegestützpunkte und EUTB-Stellen kontaktieren.
Was ist der Pflicht-Beratungseinsatz?
Ab 2026 müssen alle Pflegegeldempfänger (Pflegegrad 2–5) halbjährlich einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst nachweisen. Bei Pflegegrad 4–5 ist optional auch ein vierteljährlicher Einsatz möglich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Bei Pflegegrad 1 ist der Einsatz freiwillig.
Welche Pflegeleistungen stehen mir 2026 zu?
Die Pflegeleistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % erhöht. Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 €. Dazu der Entlastungsbetrag (131 €/Monat für alle Pflegegrade) und das Gemeinsame Jahresbudget (3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).